Regionale Wachstumskerne in Brandenburg

Die Landesregierung hat 2004 damit begonnen, ihre Förderpolitik regional und sektoral neu auszurichten und zu konzentrieren. Anlass für diese Weichenstellung waren einerseits geringer werdende Mittel von Bund und EU und andererseits Herausforderungen wie der demographische Wandel und die unterschiedliche Entwicklung in den Regionen. Unter dem Motto „Stärken stärken“ hat die Landesregierung im November 2005 15 sogenannte Regionale Wachstumskerne (RWK) bestimmt.
Basierend auf Analysen der Wirtschaftsstruktur wurden außerdem Branchenkompetenzfelder ermittelt, die sich dynamisch entwickelt haben und Wachstumspotentiale für die Zukunft aufweisen. In dieser Legislaturperiode wird die regionale und sektorale Neuausrichtung der Förderpolitik fortgeführt und mit neuen Akzenten weiterentwickelt. Damit soll die Standortattraktivität des Landes Brandenburg weiter verbessert, Wachstum und Beschäftigung gestärkt sowie eine sozial und ökologisch ausgerichtete Entwicklung unterstützt werden. In der laufenden Legislatur wird die Arbeit in und mit den RWK qualitativ weiterentwickelt. Dazu zählt insbesondere eine noch stärkere strategische Ausrichtung auf prioritäre Vorhaben und die Umsetzung wichtiger Schwerpunktthemen, darunter vor allem Fachkräftesicherung, Wissens- und Technologietransfer sowie Umlandkooperation. In der Wirtschaftsförderung werden neue Akzente gesetzt.
Unter dem Motto „Stark für die Zukunft – Kräfte bündeln“ erfolgt z.B. die Weiterentwicklung der bisherigen Branchenkompetenzfelder zu Clustern im Rahmen der Clusterstrategie, die auch die gemeinsame Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg (innoBB) umfasst. Weitere Informationen
Wachstumskräfte stärken
Bei den 15 Wachstumskernen handelt es sich um insgesamt 26 Städte und Gemeinden, die über besondere wirtschaftliche bzw. wissenschaftliche Potenziale und über eine Mindesteinwohnerzahl verfügen. Fünf räumlich benachbarte starke Standorte wurden aufgrund bestehender Verflechtungen zusammengefasst. Durch die RWK sollen die Wachstumskräfte gestärkt, Beschäftigung gesichert und die Fördermittel effizienter eingesetzt werden. Die RWK sollen ferner eine Motorfunktion für ihre Region übernehmen und auf ihr Umland ausstrahlen. Die RWK genießen in entwicklungsrelevanten Förderprogrammen der Landesministerien einen Fördervorteil: Sie werden vorrangig behandelt, in dem der Mitteleinsatz stärker auf diese Standorte konzentriert wurde und wird. Ferner werden die RWK z.B. mit dem GRW-Regionalbudget gezielt unterstützt.
Als Regionale Wachstumskerne wurden festgelegt:
- Brandenburg a.d.H.
- Cottbus
- Eberswalde
- Finsterwalde/Großräschen/Lauchhammer/Schwarzheide/Senftenberg/ („Westlausitz“)
- Frankfurt (Oder)/Eisenhüttenstadt
- Fürstenwalde
- Luckenwalde
- Ludwigsfelde
- Neuruppin
- Oranienburg/Hennigsdorf/Velten
- Potsdam
- Schwedt/Oder
- Spremberg
- Wildau/Königs Wusterhausen/Schönefeld („Schönefelder Kreuz“)
- Prignitz
Alle RWK haben Standortentwicklungskonzepte erarbeitet, aus denen konkrete Vorhaben und Maßnahmen, z. B. zum Ausbau der Infrastruktur, der Entwicklung von Gewerbegebieten, der Fachkräfteförderung, des Technologietransfers bis hin zu Vorhaben im Bereich der Kultur oder des Tourismus abgeleitet wurden. Die Standortentwicklungskonzepte werden in regelmäßigem Abstand aktualisiert und fortgeschrieben. Eine Arbeitsgruppe (IMAG Integrierte Standortentwicklung) unter Leitung der Staatskanzlei, in der alle Ministerien vertreten sind, begleitet die RWK. Einmal jährlich findet unter dem Vorsitz der Staatskanzlei mit jedem RWK sowie Vertretern der Ministerien der Landesregierung ein Gespräch statt, in dem die RWK über den Stand der Umsetzung der Standortentwicklungskonzepte und der durch das Kabinett beschlossen Maßnahmen berichten. Für die RWK besteht die Möglichkeit, strukturpolitisch bedeutsame Maßnahmen vorzuschlagen. Im Nachgang zu den Gesprächen berichtet die IMAG Integrierte Standortentwicklung dem Kabinett und schlägt weitere Unterstützungsmaßnahmen vor. Die durch die Landesregierung beschlossenen Maßnahmen werden prioritär vorangetrieben. Die Einordnung als prioritäre Maßnahme ist nicht gleichbedeutend mit einem Zuwendungsbescheid. Diese Maßnahmen müssen alle Fördervoraussetzungen vollständig erfüllen. Die Berichte der IMAG finden Sie in der rechten Spalte.
Die RWK wurden im Jahr 2010 evaluiert. Das unabhängige Gutachten kommt zu dem Resultat, dass die RWK - bei Unterschieden im Detail - eine gute Entwicklung genommen und ihren Status genutzt haben, um den Standort voranzubringen. Die Gutachter haben den RWK als wirtschaftsstrukturelle Anker vor Ort eine hohe Bedeutung für den regionalen Arbeitsmarkt bescheinigt. Die Landesregierung hat daher im Februar 2011 beschlossen, dass die 15 RWK ihren Status bis auf Weiteres behalten.
Beispiele für eine moderne Struktur- und Standortpolitik
Die RWK sind weit über die Landesgrenzen hinaus bekannte Beispiele für eine moderne, integrierte Struktur- und Standortpolitik. Für sie gilt auch weiterhin: Der RWK-Status ist kein Selbstzweck. Mit ihm ist eine besondere Verantwortung für die Entwicklung des Landes verbunden. Die Kooperation mit den Umlandgemeinden, Fachkräftesicherung und Wissens- und Technologietransfer bleiben Themen von hoher Bedeutung für die Entwicklung in den Wachstumskernen und in Brandenburg.



Seite drucken