Sanierung der BER-Nordbahn kann beginnen:
Genehmigungsbehörde gestattet Baustart ab Mai 2015

Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) hat der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) den beantragten Bescheid übermittelt, der die Voraussetzungen für die Sanierung der Nordbahn einschließlich der sie umgebenen Sicherheitsflächen am Flughafen Berlin-Schönefeld schafft. Für die Dauer der Bauarbeiten kann nun die südliche Start- und Landebahn des neuen Flughafens BER genutzt werden. Als Termin für den Baubeginn an der Nordbahn, hat die LuBB den 02. Mai 2015 festgelegt. Die Terminverschiebung von März auf Mai 2015 ist das Ergebnis der sorgfältigen Abwägung der Interessen der Flughafengesellschaft, der Fluggesellschaften und der Anwohnerinnen und Anwohner. „Die Entscheidung zur Genehmigung der Sanierungsarbeiten ist jetzt erforderlich auch vor dem Hintergrund der gegenwärtig bestehenden Probleme bei der Umsetzung des baulichen Schallschutzes. Es geht nicht um die vollständige Inbetriebnahme des BER. Es geht um die vorübergehende, sechs Monate dauernde Abwicklung des gegenwärtigen Verkehrs des Flughafens Schönefeld (SXF) während der dringend erforderlichen Bauarbeiten an der Nordbahn. Während der Sanierung werden außerdem die für den BER-Betrieb auf der südlichen Start- und Landebahn geltenden Nachtflugregelungen einschließlich des strikten Flugverbots in der Nachtkernzeit angewendet. Sobald die Arbeiten an der Nordbahn beendet sind, wird der Verkehr zurückverlagert und die Südbahn wieder geschlossen,“ sagte Infrastrukturministern Kathrin Schneider heute. Die bis Oktober 2015 andauernde Sanierung der nördlichen Start- und Landeflächen ist notwendig. Mit der Umsetzung der Maßnahme im Sommerhalbjahr 2015 wird sichergestellt, dass die Sanierung der Nordbahn vor der Eröffnung des neuen Flughafens BER beendet ist. Während der vorrübergehenden Nutzung der Südbahn gilt die Nachtflugregelung aus dem Planfeststellungsbeschluss zum BER. Es wird nur die ersatzweise und befristete Inbetriebnahme eines der Länge der Nordbahn entsprechenden Teils der Südbahn gestattet, beschränkt auf den aktuellen Umfang des Flugbetriebs am Flughafen Schönefeld. Grundlage der Gestattung ist die im Ergebnis der Planfeststellung angepasste Betriebsgenehmigung vom 27.03.2012. Grundsätzlich hat die FBB auch bei der befristeten Teilinbetriebnahme der Südbahn die Erfüllung der Auflagen zu Herstellung des baulichen Schallschutzes aus der Planfeststellung gegenüber den dann vom Flugbetrieb auf der Südbahn erstmals Betroffenen nachzuweisen. Im Rahmen der Herstellung des baulichen Schallschutzes hatte die Genehmigungsbehörde der FBB aufgegeben, spätestens bis 6 Monate vor der Inbetriebnahme allen Anspruchs¬berechtigten, die bis 12 Monate vor Inbetriebnahme einen Antrag gestellt haben und ihrer Mitwirkungspflicht bei den Erhebungen der FBB nachgekommen sind, durch die Mitteilung, in welchem Umfang sie die Kosten für die Herstellung des baulichen Schallschutzes übernehmen wird, zur Herstellung des baulichen Schallschutzes zu befähigen. Der Vollzug dieser Auflage wurde und wird durch die Genehmigungsbehörde fortlaufend überwacht. Den Schallschutzbelangen der Anwohner ist bereits großen Teils durch die FBB Rechnung getragen. Die noch offenen Fälle müssen weiter mit Nachdruck verfolgt und soweit wie möglich vor Beginn der Maßnahme erledigt werden. Zum weiteren Vollzug hat die Genehmigungsbehörde Auflagen erlassen, die neben der Verpflichtung zum Vorhalten eines effektiven Beschwerdemanagements auch intensive Aufsichtsmaßnahmen beinhalten. Bei der Entscheidung war zu berücksichtigen, dass der Umfang des Flugbetriebs auf der Südbahn deutlich geringer ist, als die prognostizierten Flugbewegungen für den ausgebauten BER. So stehen nach den Prognosen für den BER in den 6 verkehrsreichsten Monaten 195032 Flugbewegungen 36.124 Flugbewegungen bei dem auf 6 Monate befristeten Flugbetrieb auf der Südbahn gegenüber. Ministerin Schneider forderte die FBB auf, zügig die noch fehlenden Anspruchsermittlungen an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im südlichen Teilbereich des neuen Flughafens zu verschicken. In diesem Zusammenhang müsse es auch darum gehen, Betroffenen bei der Umsetzung des baulichen Schallschutzes zu helfen. „Die Genehmigungsbehörde wird die Fortführung der Maßnahmen zum baulichen Schallschutz überwachen. Die FBB ist aufgefordert, ein qualifiziertes Beschwerdemanagement sicherzustellen. Die Betroffenen brauchen Beratungsangebote. Wir unterstützen deshalb das Beratungszentrum in Schönefeld, das dafür einen wichtigen Beitrag leisten kann und das allen Bürgerinnen und Bürgern offen steht“, sagte die Ministerin.