Staatskanzlei

Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung am 9. September 2003 teilt Regierungssprecher Erhard Thomas mit:

veröffentlicht am 10.09.2003

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 9. September 2003 die vom Minister für Bildung, Jugend und Sport eingereichte Vorlage zur Änderung des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes beschlossen. Im Vorgriff auf eine umfassende Reform der Lehrerbildung soll in den nachfolgenden Bereichen das am 30. Juni 1999 in Kraft getretene Brandenburgische Lehrerbildungsgesetz erstmalig geändert werden. Das Land Brandenburg wird in Mangelfächern (insbesondere in den beruflichen und sonderpädagogischen Fachrichtungen) in den kommenden Jahren den Einstellungsbedarf in den Schulen nicht vollständig mit den im Land Brandenburg ausgebildeten Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten decken können, sodass auch Lehrkräfte aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland eine Beschäftigung im Land Brandenburg finden werden. Die Anerkennung dieser Lehramtsbefähigungen und Zuordnung soll durch Änderung von § 18 Abs. 2 BbgLeBiG erleichtert werden. Darüber hinaus wird die grundständige Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik geregelt, damit Lehrkräften, die in einem Land der Bundesrepublik Deutschland die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik erworben haben, auch im Land Brandenburg einen Vorbereitungsdienst angeboten werden kann. Die Voraussetzungen für die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern mit universitärem Hochschulabschluss ohne Lehrbefähigung in den Vorbereitungsdienst soll erleichtert werden. Der Beginn des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst wird nach einjähriger Unterrichtstätigkeit möglich sein. Dem Landesprüfungsamt werden im Zuge der Verwaltungsoptimierung bisher ministeriell wahrgenommene Aufgaben unmittelbar durch Gesetz übertragen. Dies betrifft insbesondere Anerkennungs- und Feststellungsverfahren im Rahmen von Erweiterungs- und Ergänzungsprüfungen sowie Zusatzqualifikationen. Derzeit werden Vorschläge zur zukünftigen Gestaltung und Struktur der Lehrerbildung im Land Brandenburg erörtert. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten einer gemeinsamen Lehrerbildung in den Ländern Berlin und Brandenburg geprüft. Der Entscheidungsprozess wird erst in den kommenden Monaten abgeschlossen sein. Erst nach Abschluss dieses Prozesses wird es zu umfangreichen Neuregelungen im Bereich der Lehrerbildung kommen.