Staatskanzlei

Platzeck vertritt das Land in Föderalismuskommission

veröffentlicht am 04.11.2003

Ministerpräsident Matthias Platzeck vertritt das Land Brandenburg in der neuen „Gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“. Das beschloss die Landesregierung am Dienstag auf ihrer Sitzung in Potsdam. Stellvertretendes Mitglied Brandenburgs in der Kommission wird der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Rainer Speer. Der Bundestag hatte der Einsetzung der Kommission am 16. Oktober, der Bundesrat einen Tag später zugestimmt. Sie hat die Aufgabe, Vorschläge für die Gesetzgebungsorgane des Bundes zu erarbeiten, die die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuordnen sowie die Aufgabenerfüllung zweckmäßiger gestalten sollen. Die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder vom März 2003 hatte bereits Leitlinien zur Verhandlung mit dem Bund zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung verabschiedet. Ministerpräsident Platzeck begrüßte den Start der Kommissionsarbeit und bezeichnete den Handlungsdruck als groß. "Wir müssen die Frage beantworten, wie das Zusammenspiel von Bund und Ländern verbessert und der Standort Deutschland effektiver und wettbewerbsfähiger werden kann. In diesem Sinne wünsche ich mir von der Kommission neue Impulse in dieser schon zu lange anhaltenden Debatte." Landesregierung bringt Abschluss des Staatsvertrages mit der Katholischen Kirche auf den Weg Die Landesregierung hat den Weg für die Unterzeichnung eines Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg geebnet. Am 12. November werden Ministerpräsident Matthias Platzeck und der Apostolische Nuntius Dr. Giovanni Lajolo im Beisein von Kulturministerin Prof. Dr. Johanna Wanka das Vertragswerk in der Staatskanzlei unterzeichnen. Anschließend wird das Abkommen dem Landtag mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Der Vertrag stellt die Beziehungen zur Katholischen Kirche auf eine neue Grundlage. Geregelt werden darin Angelegenheiten, die staatliche und kirchliche Interessen berühren und bei denen die Zusammenarbeit zwischen Land und Katholischer Kirche sinnvoll erscheint. Außerdem schreibt er die finanzielle Unterstützung durch das Land fest. Demnach erhält die Katholische Kirche jährlich einen Zuschuss in Höhe von einer Million Euro sowie 100.000 Euro für die Erhaltung der Bausubstanz kirchlicher Gebäude und 50.000 Euro für die Kirchengemeinde Neuzelle. Die Staatsleistungen an die Kirche erfolgen als Entschädigung für während der Reformationszeit sowie zu Beginn des 19. Jahrhunderts eingezogenen Kirchenvermögens auf verfassungsrechtlicher Grundlage. In Brandenburg ist die Zahl der katholischen Christen in den vergangenen Jahren stetig angestiegen, auf derzeit rund 100.000. Nach dem Evangelischen Kirchenvertrag Brandenburg aus dem Jahr 1996 handelt es sich um das zweite große staatskirchenrechtliche Vertragswerk des Landes Brandenburg. Des weiteren wird der baldige Abschluss eines Vertrages mit der Jüdischen Gemeinde Land Brandenburg angestrebt.