Staatskanzlei

Staatsvertrag mit dem Heiligen Stuhl unterzeichnet

veröffentlicht am 12.11.2003

In Potsdam haben heute Ministerpräsident Matthias Platzeck und der Apostolische Nuntius Giovanni Lajolo im Beisein von Kulturministerin Johanna Wanka einen Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg unterzeichnet. Nach rund zehnjährigen Verhandlungen hat Brandenburg damit als letztes der neuen Länder ein Konkordat mit dem Heiligen Stuhl geschlossen. Darin ist das Verhältnis und die Zusammenarbeit zwischen Land und Kirche festgeschrieben. Im Vertrag wird die Anerkennung des Sonn- und Feiertagsschutzes gewährleistet, das Recht der Katholischen Kirche festgelegt, in brandenburgischen Schulen Religionsunterricht zu erteilen sowie im Sozialbereich zu wirken und eigene Einrichtungen zu betreiben. Außerdem wird die Seelsorge in Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten und Heimen geregelt und ein entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt. Der Vertrag gewährleistet den Status der Katholischen Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts und sichert ihre Beteiligungsrechte, beispielsweise im Rundfunkwesen. Das Abkommen enthält auch Bestimmungen zum Friedhofswesen und zur Denkmalpflege. Schließlich schreibt das Konkordat die finanzielle Unterstützung durch das Land fest. Demnach erhält die Katholische Kirche jährlich einen Zuschuss in Höhe von einer Million Euro unter anderem für Zwecke der Pfarrbesoldung und des Kirchenregiments sowie 100.000 Euro für die Erhaltung der Bausubstanz kirchlicher Gebäude und 50.000 Euro für die Kirchengemeinde Neuzelle. Ministerpräsident Matthias Platzeck betonte: „Der Vertrag gründet auf das gegenseitige Versprechen, stets einen partnerschaftlichen Umgang zu pflegen. So mögen sich denn beide Seiten auch in strittigen Fragen von diesem Geiste leiten lassen, damit das Land, die Kirche und vor allem die hier lebenden Menschen die Früchte unserer Partnerschaft genießen können.“ Kulturministerin Johanna Wanka unterstrich: „Der Vertrag stellt die Beziehungen zur Katholischen Kirche auf eine neue Grundlage und würdigt die bedeutende Rolle der Katholischen Kirche in der Gesellschaft.“ Die Katholische Kirche hat in Brandenburg rund 100.000 Mitglieder, die sich auf das Erzbistum Berlin und die Bistümer Görlitz und Magdeburg verteilen. Sie unterhält Schulen, Heime, Beratungsstationen und Krankenhäuser und ist in vielfältiger Weise im Bildungs- und Sozialwesen des Landes verwurzelt. Nach dem Evangelischen Kirchenvertrag Brandenburg aus dem Jahr 1996 handelt es sich um das zweite große staatskirchenrechtliche Vertragswerk des Landes Brandenburg. Des weiteren wird der baldige Abschluss eines Vertrages mit der Jüdischen Gemeinde Land Brandenburg angestrebt.