Staatskanzlei

Zwiespältige Bilanz

Zur Beendigung der Tätigkeit der Treuhand-Nachfolgerin „Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben“ (BvS) erklärt der brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck:

veröffentlicht am 20.11.2003

„An diesem Donnerstag wird – nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit - eine Ära in Ostdeutschland beendet. Mit der Verabschiedung des Präsidenten der „Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben“ (BvS) wird die Abwicklung der Gesellschaft eingeleitet, die die von der Treuhand begonnene Privatisierung der DDR-Staatswirtschaft zu Ende gebracht hat. 13 Jahre nach der Wende sind damit 14.000 volkseigene Betriebe und Kombinate verkauft, umgewandelt, abgewickelt worden. Zum Umbau von der Staats- zur Marktwirtschaft gab es keine Alternative. Dennoch muss die Frage erlaubt sein, ob ein stärker auf Strukturpolitik setzendes Vorgehen sinnvoller gewesen wäre. Fakt ist: die Bilanz ist zwiespältig. Zu Buche stehen Erfolgsgeschichten wie die Privatisierung etwa des PCK Schwedt oder des Synthesewerkes Schwarzheide an die BASF. Nicht vergessen werden sollte jedoch auch, dass die mit Aufnahme der Tätigkeit der Treuhand 1990 verbundenen Hoffnungen sich teilweise nicht erfüllten. Das mag zum Einen an dem noch maroderen Zustand der DDR-Staatsbetriebe gelegen haben als vermutet; zum Anderen aber auch an dem blinden Vertrauen vieler damals Verantwortlicher, der Markt allein werde es richten. Vergessen wurde dabei, dass die Ostdeutschen keine Erfahrung mit eben diesem Markt hatten und deshalb oft chancenlos blieben. Unter den Folgen leidet der Osten Deutschlands bis heute: De-Industrialisierung, der eklatante Mangel an Großbetrieben, die schwach ausgeprägte Industrieforschung, die bedrohliche Eigenkapitalschwäche der kleinen und mittleren Unternehmer – all das sind Gründe, warum es den neuen Bundesländern nur so schwer gelingt, eine selbsttragende wirtschaftliche Entwicklung zu organisieren und damit schrittweise auf die Milliarden-Transferleistungen der westlichen Bundesländer verzichten zu können. Fest steht, heute können wir es (noch) nicht. Es ist notwendig, dass die Investitionszulage zunächst weiter bestehen bleibt. Der Solidarpakt II bis 2019 ist unerlässlich für unsere Planungssicherheit. Jede Schlechterstellung der Ostländer zum jetzigen Zeitpunkt würde all das gefährden, was in den vergangenen 13 Jahren auch mit Hilfe aus dem Westen aufgebaut wurde. Vor diesem Hintergrund ist auch die Feststellung der ostdeutschen Ministerpräsidenten zu verstehen, dass die Ostländer durch die Reformen auf Bundesebene nicht zusätzlich belastet werden dürfen.“