Staatskanzlei

Jubiläumsfeier für die „Hüter der Verfassung“ - Platzeck gratuliert Landesverfassungsgericht

veröffentlicht am 24.11.2003

Ministerpräsident Matthias Platzeck hat die Arbeit des brandenburgischen Verfassungsgerichts als Beitrag zu Rechtsklarheit und Rechtssicherheit gewürdigt. In einer Rede zum 10. Gründungstag des Gerichts sagte Platzeck am Montag in Potsdam, die Verfassungsrichter hätten sich durch ihre Arbeit für den Rechtsfrieden eine hohe Akzeptanz erworben. Dadurch sei Vertrauen entstanden und eine politische Kultur vernünftiger Streitbeilegung gewachsen. Nach Einschätzung Platzecks beweist sich im Alltag die Verbundenheit der Brandenburger mit ihrer Landesverfassung, die nunmehr seit 13 Jahren als verlässliche Richtschnur diene: „Die Menschen wissen um ihre Rechte und scheuen sich nicht, sie selbstbewusst einzuklagen. So oft das auch für das Geschäft des Regierens unbequem sein mag, vor allem beweist es doch, dass Rechtsbewusstsein und aktive Demokratie zur Lebenswirklichkeit in Brandenburg geworden sind.“ Der Ministerpräsident verwies darauf, dass das Landesverfassungsgericht in den zurückliegenden Jahren auch sehr komplizierte und emotional besetzte Streitfälle zu entscheiden hatte wie die Verfahren zur Kreisgebietsreform, zur Länderfusion Berlin-Brandenburg, zum Braunkohletagebau oder zu den Rechten der Landtagsabgeordneten. Er zeigte sich vor diesem Hintergrund überzeugt, dass das Gericht der Herausforderung der 240 kommunalen Verfassungsbeschwerden zur Gemeindegebietsreform „in bewährter Professionalität gerecht werden wird“. Platzeck mahnte aber auch, nicht jede politische Auseinandersetzung vor dem Verfassungsgericht austragen zu wollen: „Regierung, Parlament und Parteien stehen in der nicht delegierbaren Verantwortung, tragfähige Lösungen zu finden. Zurückhaltung beim Griff nach der Verfassungsklage ist ein wesentliches Element der funktionierenden Rechtsordnung. Als bloßes Mittel zum politischen Punktegewinn jedenfalls darf das Gericht nicht missbraucht werden. Es sind die wirklich grundlegenden Rechtskonflikte, deren Verhandlung den Hütern der Verfassung vorbehalten bleibt.“