Staatskanzlei

Kabinett verständigte sich zur Bäderplanung

veröffentlicht am 25.11.2003

Das Kabinett hat sich heute zur weiteren Bäderplanung bis 2006 verständigt. Schwerpunkt der Bäderplanung bleibt die Sicherung der bestehenden Standorte, das heißt Sanierung und Modernisierung der bestehenden Bäder bzw. Ersatzbauten, sofern dies wirtschaftlicher ist. Eine Förderung von Hallenbadneubauten, soweit es sich nicht um Ersatzbauten an bestehenden Standorten handelt, kommt nur noch für Potsdam und Rheinsberg in Betracht. Folgende Standorte sind für eine Landesförderung im Zeitraum 2004 – 2006 vorgesehen: Standort und Art des Bades:
  • Ludwigsfelde: Ersatzbau sportorientiertes Hallenbad
  • Potsdam: Neubau/Ersatzbau eines Hallenbades
  • Cottbus: ein Ersatzbau für zwei Hallenbädern
  • Wildau: Sanierung sportorientiertes Hallenbad
  • Guben: Sanierung sportorientiertes Hallenbad
  • Rheinsberg: kleines barrierefreies Thermalbad
Es soll zur Förderung jeweils eine Einzelfallprüfung geben. Voraussetzung für eine Landesförderung ist in jedem Fall der Nachweis der Finanzierbarkeit des Eigenanteils der Investitionskosten und der Folgekosten. Die Förderung eines Bades in Rheinsberg kommt nur für ein deutlich reduziertes barrierefreies Thermalbad, mit voraussichtlichen Besucherzahlen von ca. 80.0000 Besuchern pro Jahr in Betracht. Hierbei ist sicherzustellen, dass dieses nicht in Konkurrenz zu benachbarten Bädern, beispielsweise Templin, steht. Über den Neubau eines sportorientierten Hallenbades in Prenzlau kann aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen derzeit nicht entschieden werden. Über die Sanierung und gegebenenfalls den Neubau weiterer Hallenbadstandorte wird nach 2006 entschieden. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hatte in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft ein Bädergutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse seit dem 3.9.2003 vorliegen. Das Gutachten kommt zu dem zentralen Ergebnis, dass die bisherige Bäderplanungen ihren Zweck erfüllt und erhebliche Fehlentwicklungen wie in anderen neuen Bundesländern weitgehend verhindert haben. Durch die bestehenden und im Bau befindlichen Bäder im Land Brandenburg ist eine akzeptable Versorgung mit den verschiedenen Bädertypen gegeben. Insgesamt entwickelt sich die Bäderlandschaft somit auf abgestimmten, konzeptionellen und landesplanerischen Vorgaben. Überkapazitäten mit der Folge eines ruinösen Wettbewerbs konnten im Land Brandenburg bisher vermieden werden. Derzeit existieren im Land Brandenburg 33 ganzjährig betriebene Hallenbäder, die für den öffentlichen Badebetrieb sowie für den Schul- und Vereinssport genutzt werden. Dazu zählen 16 sportorientierte Hallenbäder, 7 sportorientierte Hallenbäder mit Freizeitbadelementen 6 Freizeitbäder, 3 Thermal- und Kurbäder und eine Therme. Darüber hinaus befinden sich ein sportorientiertes Hallenbad und 1 Thermal- und Kurbad im Bau. Ein Sportorientiertes Hallenbad wird modernisiert. Für ein weiteres Kur- und Thermalbad wurde der Zuwendungsbescheid übergeben. Hauptaugenmerk - so die Empfehlung des Gutachtens - sollte künftig auf die vorhandenen Standorte gerichtet sein. Es besteht erheblicher Sanierungsbedarf in einem Teil der bestehenden Hallenbäder.