Staatskanzlei

Brandenburg will Hundehalterverordnung gesetzlich regeln

veröffentlicht am 25.11.2003

Brandenburgs Landesregierung will mit einer neuen gesetzlich geregelten Hundehalterverordnung notwendigem Regelungsbedarf für die Haltung gefährlicher Hunde entsprechen. Dazu hat sie am 25. November 2003 beschlossen, ein Drittes Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes in den Landtag einzubringen. Auslöser war ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die bisherige brandenburgische Hundehalterverordnung. Im Ergebnis dieses Verfahrens hatten die Richter am 20. August 2003 die ausschließlich an die Zugehörigkeit zu bestimmten Hunderassen anknüpfenden Vorschriften der Hundehalterverordnung als nichtig bewertet. Der Rest der Verordnung wurde bestätigt. Jedoch machten die Richter in ihrer Entscheidung auch deutlich, dass der Gesetzgeber zu derartigen Regelungen befugt sei. Unter Anknüpfung an diese Aussagen hat das Kabinett nunmehr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Minister des Innern befugt, eine entsprechende Hundehalterverordnung zu erlassen. Der Entwurf sieht unter anderem die Benennung von Rassen mit dem Attribut 'gefährlich' vor. Brandenburgs stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Schönbohm bezeichnete den Gesetzentwurf als „einen entscheidenden Schritt zur notwendigen Klarheit für die Haltung gefährlicher Hunde. Wir brauchen gerade hierzu eine Verordnung mit konkreten Festlegungen, damit in Brandenburg die Haltung von Hunden für niemanden zum Sicherheitsrisiko wird.“ Laut Gesetzentwurf muss der Halter eines gefährlichen Hundes in Brandenburg künftig eine Haftpflichtversicherung für diesen abschließen. In der Vergangenheit hatten die Opfer schwerer Beißattacken zumeist nicht einmal eine Entschädigung erhalten, weil die jeweiligen Halter gefährlicher Hunde mittellos waren.