Staatskanzlei

Antrag für Briefwahlunterlagen auch auf elektronischem Weg

veröffentlicht am 10.02.2004

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können in Brandenburg zur diesjährigen Landtagswahl erstmals auch elektronisch beantragt werden. Das sieht der von Innenminister Jörg Schönbohm vorgelegte Entwurf der neuen Brandenburgischen Landeswahlverordnung vor, dem das Kabinett am Dienstag in Potsdam zustimmte. Der Verordnung muss nun noch der Hauptausschuss des Landtages zustimmen. Mit der neuen Verordnung werden die verfahrenstechnischen Regelungen insgesamt an das Landeswahlgesetz vom November vergangenen Jahres angepasst. Einfacher für Briefwähler wird es dadurch auch, den beantragten Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Bisher war die persönliche Aushändigung von Wahlunterlagen an den Wahlberechtigten verpflichtend. Selbst die Aushändigung an engste Familienangehörige war nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Künftig können Briefwähler die Unterlagen auch durch eine beliebige bevollmächtigte Person abholen lassen. Der Wahlschein muss zudem nicht mehr durch den mit der Wahleinerteilung beauftragten Bediensteten der Gemeindebehörde eigenhändig unterzeichnet werden.