Staatskanzlei

Lotterierecht wird vereinheitlicht

veröffentlicht am 10.02.2004

Die Rechtsgrundlagen für das Lotteriewesen in Deutschland werden weitgehend vereinheitlicht. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Potsdam den Entwurf des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland und leitete ihn dem Landtag zu. Der Staatsvertrag war nach mehrjährigen Vorarbeiten Ende letzten Jahres von den Regierungschefs vereinbart worden Die Länder reagieren mit der Vereinheitlichung vor allem auf den immer stärker werdenden Wettbewerbsdruck aus dem europäischen Binnenmarkt sowie auf die modernen Vertriebswege von Glücksspielprodukten über das Internet. In der Vergangenheit hatte zwar bereits ein hohes Maß an Kooperation zwischen den Ländern geherrscht, um den Gefahren aus dem Glücksspielbereich wirksam entgegenzutreten; mit der Ratifikation des Lotteriestaatsvertrages durch die Landesparlamente können die Genehmigungspraxis und die Ausübung von Aufsichtsbefugnissen aber noch stärker als bisher zwischen den Ländern abgestimmt werden.