Staatskanzlei

Kabinett verabschiedet Landesregelungen zur
Professorenbesoldung

veröffentlicht am 02.03.2004

Potsdam – Die Landesregierung hat heute dem von Finanzministerin Dagmar Ziegler vorgelegten Entwurf des „Gesetzes zur Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes im Land Brandenburg“ zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen die bundesrechtlichen Vorgaben zur Reform der Professorenbesoldung in Landesrecht umgesetzt werden. Die Bezahlung der Hochschullehrer und Hochschulleitungen wird künftig auch im Land Brandenburg grundlegend neu geordnet und zugleich stärker leistungsorientiert ausgestaltet. Die Hochschullehrer erhalten künftig neben einem festen Grundgehalt individuell festgelegte, variable Leistungsbezüge. Derartige Leistungsbezüge werden künftig anlässlich von Berufungs- und Bleibeverhandlungen, für besondere Leistungen in den Bereichen Forschung, Lehre, Weiterbildung und Nachwuchsförderung sowie für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung vergeben. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Professoren, die erfolgreich Drittmittel für Forschungs- oder Lehrvorhaben der Hochschule eingeworben haben, eine Zulage aus diesen Mitteln zu zahlen. Finanzministerin Ziegler unterstrich, dass das Einkommen der Hochschullehrer zukünftig maßgeblich von der individuellen Leistung und dem persönlichen Einsatz des Einzelnen im Hochschulbereich abhängen werde; in der Folge erwarte sie eine deutliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der brandenburgischen Hochschulen. Zugleich zeigte sie sich zufrieden, dass es gelungen sei, die Besoldungsreform insgesamt kostenneutral auszugestalten.