Staatskanzlei

Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes

veröffentlicht am 09.03.2004

Potsdam – Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler hat auf der heutigen Sitzung der Landesregierung den Entwurf zur Änderung des Brandenburgischen Wassergesetzes vorgestellt. Die Gesetzesnovelle wird nun dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übergeben. Die erste Lesung ist bereits für die Landtagssitzung Ende März vorgesehen. Neu sind vor allem Maßnahmenprogramme für die Bewirtschaftung von Gewässern sowie die Bildung von Flussgebietseinheiten. Die Änderungen beziehen sich auf die landesrechtlich erforderlichen Anpassungen an die europäische Wasserrahmenrichtlinie. Mit der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ (Wasserrahmenrichtlinie - WRRL) trat am 22. Dezember 2000 ein Regelwerk in Kraft, das die Wasserwirtschaft in Europa nachhaltig beeinflussen wird. Wichtigstes Ziel der WRRL ist, dass für alle Gewässer der EU ein "guter Zustand" oder ein „gutes ökologisches Potenzial“ als Qualitätsziel angestrebt wird. Auf der Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme der Gewässerbelastungen muss mit Hilfe von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen der „gute Zustand“ der Gewässer bis 2015 erreicht werden. Betroffen sind alle Oberflächengewässer und das Grundwasser. Allgemein sollen diese Gewässer geschützt, ihr Zustand verbessert beziehungsweise eine weitere Verschlechterung verhindert werden. Dabei sind auch grundwasserabhängige Ökosysteme zu schützen, eine nachhaltige Wassernutzung zu fördern und die Einträge gefährlicher Stoffe zu reduzieren Einer der wichtigsten Gedanken in der WRRL und somit des Änderungsgesetzes ist, dass die Gewässer nach Flussgebietseinheiten bewirtschaftet werden sollen. Ein Einzugsgebiet umfasst dabei ein Gewässer mit Nebenflüssen von der Quelle bis zur Mündung. Den Einzugsgebieten werden die entsprechenden Grundwasserkörper für die jeweilige Flussgebietseinheit zugeordnet. Für die Flussgebietseinheiten sind dann die Bestandsaufnahmen vorzunehmen sowie die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne zu erarbeiten. Dabei werden Interessierte aktiv beteiligt. Die Öffentlichkeit wird umfassend über die Arbeiten an den Programmen und Plänen informiert. Für eine Flussgebietseinheit ist jeweils nur ein Maßnahmenprogramm und ein Bewirtschaftungsplan aufzustellen. Dazu sind Abstimmungen und Koordinierungen auf nationaler Ebene zwischen allen an der Flussgebietseinheit beteiligten Bundesländern und auf internationaler Ebene, unter anderem mit Tschechien und Polen erforderlich. In Deutschland bestehen zehn Flussgebietseinheiten. Das Land Brandenburg hat Anteil an den Flussgebietseinheiten Elbe, Oder und Warnow/Peene. Die organisa-torischen Vorbereitungen für eine Zusammenarbeit mit den umliegenden Bundes-ländern sind für die Flussgebietseinheit Elbe am weitesten fortgeschritten. Um die zur Umsetzung der WRRL notwendigen Arbeiten sinnvoll zu strukturieren, wurden innerhalb der Flussgebietseinheit Elbe fünf Koordinierungsräume eingerichtet: Tideelbe, Mittelelbe-Elde, Mulde-Elbe-Schwarze Elster, Havel und Saale. In diesen ist jeweils ein Bundesland federführend für die Erledigung der Aufgaben verantwortlich. Für die Havel wird Brandenburg die Arbeiten der am Haveleinzugsgebiet beteiligten Bundesländer koordinieren.