Staatskanzlei

Mehr Flexibilität für Kommunen bei Krankenhausinvestitionen

Kabinett beschließt Änderung des Krankenhausgesetzes

veröffentlicht am 16.03.2004

Brandenburgs Kreisen und Gemeinden soll es künftig erleichtert werden, den kommunalen Anteil an Krankenhausinvestitionen aufzubringen. Einer dafür notwendigen Änderung des Krankenhausgesetzes stimmte das Kabinett heute auf Vorschlag von Gesundheitsminister Günter Baaske zu. Die Gesetzesänderung soll noch im März in den Landtag eingebracht werden. Günter Baaske: „Damit kann künftig besser gewährleistet werden, dass notwendige Krankenhausinvestitionen durchgeführt werden ohne den kommunalen Haushalt über Gebühr zu belasten“. Bisher mussten die Landkreise und kreisfreien Städte bis zu 10 % der Investitionen für kommunale Krankenhäuser aus dem eigenen Haushalt tragen. Sofern diese Mittel nicht zur Verfügung standen, waren Investitionen gefährdet. Die Kreise und Gemeinden konnten nicht auf Mittel der jeweiligen Krankenhäuser zurückgreifen, selbst wenn sie daran 100-%ige Gesellschafter waren. Die Gesetzesänderung soll jetzt ermöglichen, dass die Krankenhaus-Eigengesellschaften den kommunalen Anteil erwirtschaften können, wenn Kreis oder Gemeinde damit objektiv überfordert wären. Einer solchen Übertragung von der Kommune auf die Gesellschaft muss vom Gesundheitsministerium und dem Innenministerium im Einzelfall zugestimmt werden. Sofern der Landtag dem Gesetz zustimmt, wird die Stadt Cottbus einer der ersten Nutznießer der Neuregelung sein. Am dortigen Carl-Thiem-Klinikum, dem größten Krankenhaus Brandenburgs, erfolgen derzeit umfangreiche Investitionen. Der kommunale Anteil beträgt 3,3 Mio. EUR. Er soll auf Basis der Gesetzesänderung von der Klinik GmbH aufgebracht werden. Für den städtischen Haushalt entfiele damit eine große Belastung.