Staatskanzlei

Platzeck und Schönbohm schreiben an Landräte und Bürgermeister: Finanzausgleichsgesetz gibt Kommunen Planungssicherheit

veröffentlicht am 18.03.2004

Ministerpräsident Matthias Platzeck und sein Stellvertreter, Innenminister Jörg Schönbohm, haben sich mit einem gemeinsamen Brief an die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister gewandt. Darin äußern sie sich überzeugt, dass mit dem jetzt auf den Weg gebrachten Finanzausgleichsgesetz Planungssicherheit und finanzielle Eigenverantwortung der Kommunen gestärkt werden. Sie verweisen darauf, dass ab nächstem Jahr die bisher üblichen Gemeindefinanzierungsgesetze (GFG) durch das auf Dauer angelegte Finanzausgleichsgesetz (FAG) abgelöst werden. Der kommunale Anteil an den Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen wird auf 40 Prozent und die allgemeine Verbundquote auf 20 Prozent festgesetzt. Platzeck und Schönbohm heben hervor, dass somit die Gemeinden und Gemeindeverbände trotz der sehr angespannten Haushaltslage des Landes in 2005 über 100 Millionen Euro mehr verfügen können als ursprünglich geplant und sich gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr sogar ein Plus von insgesamt 245 Millionen Euro ergibt. In dem Brief heißt es weiter: „Die Landesregierung reagiert insoweit auf die Finanzsituation der brandenburgischen Kommunen und setzt ein Zeichen in Richtung einer langfristigen Konsolidierung. Sie verknüpft damit die Erwartung, dass auf kommunaler Ebene bedarfsgerecht in die örtliche Infrastruktur investiert wird und die Kommunen so attraktiver und lebenswerter werden. Die jetzt vorgesehene Finanzausgestaltung ist ein Kompromiss aus noch weitergehenden Wünschen und dem in Ansehen der finanziellen Gesamtsituation noch Vertretbarem. Wir sind überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf einen substanziellen Beitrag zur Stärkung der finanziellen Eigenverantwortung der Kommunen und Verbesserung ihrer finanziellen Situation leistet.“