Staatskanzlei

Baaske: Ostdeutsche Unfallrentner dürfen nicht
benachteiligt werden

veröffentlicht am 30.03.2004

Nach Ansicht der Landesregierung dürfen ostdeutsche Rentner und Rentnerinnen durch das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz nicht benachteiligt werden. Sozialminister Günter Baaske: „Bei der Anrechnung einer Unfallrente auf die gesetzliche Rente soll in den neuen Bundesländern nach dem Gesetz ein niedrigerer Freibetrag gelten. Damit werden ostdeutsche Rentner eindeutig schlechter gestellt.“ Das Kabinett unterstützte deshalb in seiner heutigen Sitzung den Vorschlag von Baaske, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag einzuberufen. Es soll erreicht werden, dass auch für ostdeutsche Rentner der höhere West-Freibetrag gilt. Unfallrenten aufgrund eines Arbeitsunfalls werden von den Berufsgenossenschaften zusätzlich zur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, jedoch auf diese angerechnet. Im Land Brandenburg betrifft das etwa 14.000 Personen. Bei der Anrechnung der Unfallrente ist ein Freibetrag abzuziehen, für den es in West- und Ostdeutschland unterschiedliche Werte gibt. Deshalb liegen die Renten im Osten um bis zu 75 Euro im Monat niedriger. Die im Gesetz der Bundesregierung vorgesehene und von den Rentenversicherungsträgern bisher praktizierte Verfahrensweise, unterschiedliche Freibeträge in Ost und West anzuwenden, widerspricht Urteilen des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2003,nach denen für alle Betroffenen ein einheitlicher Freibetrag anzuwenden ist. Günter Baaske: „Die Belastungen durch einen Unfall haben nichts mit der Herkunft der Menschen zu tun. Wir können es nicht hinnehmen, dass ostdeutsche Rentner dabei benachteiligt werden sollen. Eine solche Entscheidung der Politik würde auch das Rechtsempfinden in Ostdeutschland schwer beschädigen, da das Bundessozialgericht bereits eindeutig entschieden hat, dass in Deutschland ein einheitlicher Freibetrag gilt.“