Staatskanzlei

VIER GEMEINSAME FACHOBERGERICHTE IN BERLIN UND BRANDENBURG

veröffentlicht am 26.04.2004

(SPERRFRIST 09.00 Uhr!) Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, und der brandenburgische Ministerpräsident, Matthias Platzeck, unterzeichneten am heutigen Montag, 26. April 2004, im Berliner Rathaus den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg Die Zusammenlegung der vier Fachobergerichte (Oberverwaltungsgericht, Landessozialgericht, Landesarbeitsgericht und Finanzgericht) hatten die beiden Landesregierungen in der Gemeinsamen Kabinettsitzung am 17.12.2003 zu einem der wichtigsten gemeinsamen Projekte erklärt. Der Staatsvertrag ist am 20. April 2004 von beiden Kabinetten gebilligt worden. Das gemeinsame Oberverwaltungsgericht wird seinen Sitz in Berlin haben und ebenso wie das gemeinsame Landessozialgericht in Potsdam zum 1. Juli 2005 seinen Betrieb aufnehmen. Anschließend sollen das gemeinsame Landesarbeitsgericht in Berlin und das gemeinsame Finanzgericht in Cottbus zum 1. Januar 2007 folgen. „Gemeinsame Fachobergerichte erleichtern den fachlichen Gedankenaustausch der Richterschaft. Eine so gefestigte Rechtsprechung ist auch zum Nutzen des gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraumes Berlin/Brandenburg“, erklärte Matthias Platzeck. Er hob den positiven Arbeitsplatzeffekt für Brandenburg hervor und verwies auf die Stärkung des Gerichtsstandortes Cottbus. Der Regierende Bürgermeister bezeichnete die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte als einen Meilenstein auf dem Weg zu einer Länderfusion. „Das politische Signal gemeinsamer Fachobergerichte wird das Zusammengehörigkeitsgefühl der Berliner und der Brandenburger stärken. Die Errichtung hat hohen Symbolwert für die Zusammenarbeit beider Länder“, so Wowereit nach der Unterzeichnung. Er wisse, dass nicht jede Festlegung überall Zustimmung finde. Die von Berlin und Brandenburg gewollte engere Kooperation und schrittweise Zusammenführung beider Länder müsse aber auch mit der gegenseitigen Bereitschaft verbunden sein, auf die Interessen des Partners einzugehen. Die Kosten für die Unterbringung der Gerichte (mit Ausnahme der laufenden Gebäudebetriebskosten) hat jeweils das Sitzland zu tragen. Die Kosten für das Personal und den laufenden Geschäftsbetrieb werden im Verhältnis der aus beiden Ländern eingehenden Gerichtverfahren geteilt. Der von beiden Regierungschefs unterzeichnete Staatsvertrag wird wirksam, sofern das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Landtag Brandenburg zustimmen und die zusätzlich notwendigen Verfassungsänderungen und Gesetzesanpassungen beschließen. Die beiden Länderparlamente können noch vor der Sommerpause über die gemeinsamen Gerichte entscheiden.