Staatskanzlei

Entwurf eines Gesetzes zur Bestätigung der landesweiten Gemeindegebietsreform nach weiterer Bevölkerungsanhörung

veröffentlicht am 27.04.2004

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung einem Gesetzentwurf zugestimmt, damit die Kommunalreform auch für wenige offene Einzelfälle jetzt endgültig bestätigt werden kann. Diese Bestätigung beruht auf zwei Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts. Es hatte den Gesetzgeber angehalten, bestimmte Neugliederungsfälle noch einmal zu behandeln, bei denen im Rahmen der Gemeindegebietsreform die erforderliche Anhörung der Bevölkerung nicht ausreichend erfolgte. Von dem Vorgang sind auch die Fälle vorausschauend erfasst, zu denen zwar noch keine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vorliegt, die Sachverhalte aber ähnlich sind. Insgesamt sind zehn Verwaltungseinheiten in sechs Landkreisen betroffen. Das Landesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber für die erneute Befassung eine Frist bis zum 1. Januar 2006 eingeräumt. Die zügige Umsetzung weit vor diesem Datum trägt entscheidend zur Rechtssicherheit der Bürger und Bürgerinnen in den betroffenen Ortsteilen bei. Die Gemeindereform ist damit auch für die wenigen offen geblieben Fälle endgültig abgeschlossen. Nachfragen über : Herrn Homburg, Tel.: 866-2060