Staatskanzlei

„Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus“ ist auf den Weg gebracht

veröffentlicht am 28.04.2004

Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung den Weg zur Errichtung der „Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus“ frei gemacht und einen entsprechenden von Kulturministerin Johanna Wanka vorgelegten Gesetzentwurf verabschiedet. Kernpunkt des Kabinettbeschlusses ist die Zusammenführung des Staatstheaters Cottbus und der Brandenburgischen Kunstsammlungen Cottbus unter dem Dach der neuen Stiftung. Außerdem soll das alte Dieselkraftwerk in Cottbus denkmalgerecht saniert und zum neuen Standort für die Kunstsammlungen umgebaut werden. „Damit geht ein langer Abwägungsprozess erfolgreich zu Ende. Einerseits konnten die beiden Einrichtungen in ihrem Bestand auf Dauer gesichert werden und andererseits wurde dem Anliegen der Verwaltungsmodernisierung Rechnung getragen“, betonte Ministerin Wanka. Das Haushaltssicherungsgesetz aus dem Jahr 2003 sieht vor, dass die beiden Landeseinrichtungen Staatstheater und Brandenburgische Kunstsammlungen aus der Landesverwaltung ausgegliedert werden. Nach eingehender Prüfung unterschiedlicher Rechtsformen fiel die Entscheidung für die Stiftungskonstruktion. Der Landeseinfluss auf den Betrieb der Stiftung und die beiden Kultureinrichtungen ist durch die Vertretung im Stiftungsrat sichergestellt. Die Stimmen des Landes werden durch Vertreter des Kultur- und Finanzministeriums einheitlich wahrgenommen. Für die Stiftungskonstruktion spricht auch, dass die Gründungs- und Betriebskosten geringer sind, als bei anderen in Betracht kommenden Rechtsformen. Außerdem ermöglicht sie höhere finanzielle Akquisitionen durch Zustiftungen und Spenden, und sie kann neuen Entwicklungen schnell gerecht werden. Durch die Zusammenführung beider Einrichtungen unter einem Dach werden auch erhebliche Synergieeffekte erzielt. Zudem wächst das Gewicht der Einrichtungen im Außenverhältnis. Der Entwurf eines Wirtschaftsplans für die zu gründende Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus sieht einen Zuschussbedarf in Höhe von 18,3 Millionen Euro vor. Das Land Brandenburg gewährt der Stiftung einen Zuschuss in Höhe von 9,5 Millionen Euro pro Jahr, der Zuschuss der Stadt Cottbus beträgt 4,7 Millionen Euro pro Jahr. Er erhöht sich um die der Stadt im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches zweckgebunden zur Förderung des Staatstheaters zugewiesenen Mittel. Für die Finanzplanung soll der Zuschussbetrag des Haushaltsjahres 2005 für fünf Jahre (also bis 2009 einschließlich) konstant bleiben. Ebenfalls Bestandteil des Kabinettbeschlusses ist das Bekenntnis der Landesregierung zum Vorhaben der Stadt Cottbus, das Dieselkraftwerk zu sanieren und als zukünftigen Standort der Kunstsammlungen zu nutzen. Die Investitionskosten für die Sanierung und den Umbau des Dieselkraftwerks belaufen sich auf rund 7,2 Millionen Euro. Das Vorhaben soll aus Geldern der EU, des Bundes, Landes sowie kommunalen Mitteln finanziert werden.