Staatskanzlei

Kabinett billigt Entwurf des Staatsvertrags mit der
Jüdischen Gemeinde

Landesregierung erwartet tragfähiges Sanierungskonzept

veröffentlicht am 09.06.2004

Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung den Text für einen Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde Brandenburg verabschiedet. Der Abschluss eines Staatsvertrages mit der Jüdischen Gemeinde Land Brandenburg gehört zu den letzten wichtigen Vorhaben der Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode. Mit der Verabschiedung des Vertragstextes sind nun die Weichen für eine Unterzeichnung gestellt. Zuvor muss die Gemeinde jedoch noch ein tragfähiges Sanierungskonzept vorlegen, nachdem sie im Jahr 2000 in finanzielle Schwierigkeiten geraten war. Mit dem angestrebten Vertragsabschluss will das Land seine Beziehungen zur Jüdischen Gemeinde auf eine neue Grundlage stellen. Es werden Regelungen getroffen zu Bereichen, die beiderseitige Interessen berühren und in denen eine Zusammenarbeit zwischen Land und Landesgemeinde sinnvoll und geboten ist. So werden zum Beispiel die jüdischen Feiertage geschützt, die Gemeinde erhält ausdrücklich das Recht Einrichtungen wie Horte, Schulen oder Weiterbildungsstätten zu betreiben, Seelsorge in Heimen, oder Krankenhäusern anzubieten und angemessen am Rundfunk teil zu haben. Auch gibt das Land eine Bemühenszusage, die Gemeinde beim Aufbau einer Synagoge zu unterstützen. Außerdem sind die Staatsleistungen geregelt: Demnach erhält die Jüdische Landesgemeinde vom Land jährlich 200.000 Euro. Heute gehören der Landesgemeinde sieben Ortsgemeinden an, die nach eigenen Angaben über insgesamt 1.200 Mitglieder verfügen.