Staatskanzlei

Platzeck zum Kinderbetreuungsgesetzentwurf des Bundes: Ein Schritt nach vorn

veröffentlicht am 14.07.2004

Ministerpräsident Matthias Platzeck sieht in dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder einen Schritt in die richtige Richtung. Platzeck erklärte: „Ich begrüße ausdrücklich, dass der Bund die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren deutlich steigern will. Dies ist dringend nötig, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerade für Frauen durchgreifend zu verbessern. Deutschland braucht entschiedene Schritte, damit jungen Leuten die Entscheidung für ein Kind leichter gemacht wird. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung beweist einmal mehr, dass Brandenburg mit seinen Kita-Standards auf dem richtigen Weg ist. Wer mehr Chancengleichheit für Menschen mit Kindern, wer eine kinderfreundlichere Republik wirklich will, muss auch das Nötige tun. Ich stehe dafür ein, dass wir in Brandenburg an unseren hohen Versorgungsstandards auch für Kleinkinder festhalten.“ In Brandenburg gibt es laut Kitagesetz einen Rechtsanspruch für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kitas dann, „wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht“. (§1 (2)) Das Bundeskabinett hatte heute in Berlin das so genannte Tagesbetreuungsausbaugesetz verabschiedet. Ziel der Vorlage ist es unter anderem, die Zahl der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in den kommenden Jahren erheblich auszuweiten.