Staatskanzlei

Versicherungsschutz: Ehrenamtlich Tätige
in Zukunft besser abgesichert

veröffentlicht am 14.09.2004

Potsdam – Der Versicherungsschutz für Brandenburgerinnen und Branden-burger, die sich ehrenamtlich engagieren, soll verbessert werden. Das Kabinett stimmte heute einem entsprechenden Vorschlag von Ministerpräsident Matthias Platzeck und Sozialminister Günter Baaske zu. Es ist vorgesehen, Ehrenamtliche durch den Abschluss von Landesrahmenverträgen für Unfall- und Haftpflichtversicherung in Zukunft bei ihrer Arbeit besser abzusichern. Baaske: „Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren müssen ausreichend gesichert sein. Das ist das Mindeste was wir tun können, um die Arbeit die-ser Menschen zu unterstützen und zu würdigen“. Bürgerschaftliches Engagement hat in Brandenburg in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Im Land engagieren sich etwa 30% der Bürger in Vereinen und Verbänden beispielsweise für hilfsbedürftige Menschen, für Naturschutz oder Denkmalschutz. Baaske: „Sie leisten auf diesen Gebieten wichtige und unentbehrliche Arbeit und tragen somit erheblich zum Allgemeinwohl bei.“ Gegenwärtig besteht für sie aber oftmals nur eine Versicherung ohne ausreichen-den Risikoschutz. Viele Freiwillige - insbesondere in rechtlich unselbständigen Vereinigungen (z.B. Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen und Nachbarschaftshil-fen) - haben überhaupt keinen Versicherungsschutz. Da diese Formen des Enga-gements stark zunehmen wird es immer wichtiger die Lücken im Versicherungsschutz zu schließen. Wie schon in Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz soll dieser Schutz durch die Landesrahmenverträge für Unfall- und Haftpflichtver-sicherungen jetzt auch in Brandenburg erreicht werden. Ein von der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ im Juni 2002 vorgelegter Bericht macht deutlich, dass ausreichender Versicherungsschutz eine wichtige Rahmenbedingung ist, um freiwilliges Engagement von Bürgern zu fördern. Günter Baaske: „Mit unseren Verträgen wollen wir dazu beitragen“.