Staatskanzlei

Grundsatzdiskussion im Kabinett zur Förderpolitik

veröffentlicht am 03.06.2003

Das Kabinett hat sich heute in einer Grundsatzdiskussion mit der Förderpolitik des Landes befasst. Hierzu lag ein Bericht vor, den eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Staatskanzlei zusammen mit den Staatssekretären des Ministeriums für Wirtschaft und des Ministeriums der Finanzen entsprechend dem Auftrag der Haushaltsklausur vom 5. Mai erstellt hat. Die Anzahl der Förderprogramme beträgt z. Zt. 168, mit den eigenständigen Teilprogrammen sind es 198 Förderprogramme. Ihr Gesamtvolumen beläuft sich nach den Haushaltsanmeldungen der Ressorts für 2004 auf rund 1,6 Mrd. €. Davon entfallen etwa ein Drittel, rund 533 Mio. € auf Landesmittel. Der Rest sind Bundes- und EU-Mittel. Die Untersuchung der Programme dient mehreren Zielen:
  • der Steigerung der Fördereffizienz durch Zusammenfassen von Programmen zur Straffung des Förderangebots und durch Umschichtung zugunsten von Maßnahmen mit höherem Wirkungsgrad
  • der Entlastung des Landeshaushalts durch Einsparung von Landesmitteln etwa durch Streichen oder Kürzen von Programmen mit einem hohen Landesmittelanteil
  • der Verwaltungsoptimierung durch Zuständigkeitsveränderungen bei der Durchführung der Programme oder Übergang zu pauschalierten Förderungsverfahren.
Die Empfehlungen lassen bei fast allen Einzelplänen Möglichkeiten zur Steigerung der Fördereffizienz und zu Haushaltseinsparungen bei den Landesmitteln erkennen. Bei einigen Programmen werden auch Optimierungsmöglichkeiten bei der Verwaltung gesehen. Entscheidungen über die künftige Zahl bzw. die Ausgestaltung der Förderprogramme sowie über den Umfang von Kürzungen und Mittelumschichtungen, werden im Laufe der Haushaltsberatungen getroffen.