Staatskanzlei

22 Millionen Euro von Bund und Land für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 17.02.2009

Die energetische Erneuerung von öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen sowie sonstigen sozialen und kulturellen Gebäuden in brandenburgischen Kommunen kann fortgeführt werden. Das Kabinett hat heute die entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zum Investitionspakt für das Programmjahr 2009 bestätigt. Infrastrukturminister Reinhold Dellmann unterzeichnete das Papier im Anschluss daran. Bund, Land und Kommunen teilen sich die Kosten zu je einem Drittel. Infrastrukturminister Dellmann: „Ich freue mich, dass die als einmalige Anschubfinanzierung geplante energetische Erneuerung sozialer Infrastrukturen mit dem Konjunkturpaket I nicht nur fortgeführt, sondern auch deutlich erhöht wird. Damit können wir nachhaltig aktiven Klimaschutz an sozialen und kulturellen Einrichtungen in den Kommunen unter städtebaulichen Gesichtspunkten fördern.“ Energieeinsparung und Klimaschutz, Wachstum und Beschäftigung sowie die Förderung von Bildung und Familie sind gemeinsame Anliegen von Bund, Land und Kommunen. Zur Verwirklichung dieser Ziele wird auch die energetische Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen einen Beitrag leisten. Insbesondere sollen die Zuschüsse für die energetische Erneuerung von Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Turnhallen usw. bereitgestellt werden. Langfristig profitieren die Kommunen durch modernisierte Heizungen oder regenerative Energiegewinnungsanlagen, aber auch durch klassische Wärmedämmungen von Fassaden und Dächern, weil erhebliche Betriebskosteneinsparungen erwartet werden. Die von Bund und Land zu gleichen Teilen bereit gestellten rund 22 Millionen Euro werden durch kommunale Eigenanteile ergänzt. Damit stehen rund 33 Millionen Fördermittel für Investitionen bis zum Jahr 2013 zur Verfügung stehen. Die konkreten Förderkonditionen werden demnächst im Amtsblatt des Landes Brandenburg bekannt gegeben.