Staatskanzlei

Kabinett beschließt Gesetz zur Einführung des elektronischen Gesetz- und Verordnungsblattes

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 10.03.2009

Brandenburg macht einen weiteren Schritt hin zu einer modernen und effizienten Verwaltung. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung den von Justizministerin Beate Blechinger vorgelegten Entwurf für ein „Brandenburgisches Ausfertigungs- und Verkündungsgesetz“. Danach soll das bisher in Papierform geführte Gesetz- und Verordnungsblatt bald im Internet veröffentlicht werden. Ministerin Blechinger: „Künftig werden sich Bürger und Rechtsanwender online über alle Neuerungen des Landesrechts informieren können. Der Zugang zu den amtlichen Gesetzesfassungen wird dadurch einfacher, schneller und zudem kostenlos möglich sein.“ Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Anpassung der Landesverfassung (Artikel 81), wodurch die elektronische Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen und Verordnungen ermöglicht wird. Dies wurde vom Kabinett am Dienstag ebenfalls gebilligt. Beide Gesetzentwürfe werden nun dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Das elektronische Gesetz- und Verordnungsblatt wird voraussichtlich ab Oktober 2009 unter „www.landesrecht.brandenburg.de“ abrufbar sein. Unter dieser Adresse werden bisher schon Lesefassungen aller Landesvorschriften und digitalisierte Ausgaben der Verkündungsblätter bereitgestellt. Die Ausfertigung von Gesetzen und Verordnungen erfolgt künftig durch Anbringen einer elektronischen Signatur. Als Alternative zu dem elektronischen Zugang wird weiterhin die Möglichkeit gewährleistet, Papierexemplare des Gesetz- und Verordnungsblattes zu beziehen. Darüber hinaus soll im Gesetz ein Anspruch auf Einsichtnahme in gedruckte Ausgaben bei den Amtsgerichten verankert werden.