Staatskanzlei

Kabinett: Qualitätsstandards für die staatliche von Altenpflegeschulen

veröffentlicht am 07.04.2009

Das Kabinett hat heute der von Sozialministerin Dagmar Ziegler eingebrachten Verordnung über die staatliche Anerkennung von Altenpflegeschulen in Brandenburg zugestimmt. „Die Verordnung schreibt verbindliche und konkrete Qualitätsstandards für die staatliche Anerkennung von Altenpflegeschulen fest“, erklärte Ziegler. Denn die Qualität der Altenpflege hänge maßgeblich davon ab, wie die entsprechende Ausbildung der Pflegefachkräfte fachlich ausgerichtet und organisiert sei. Die Ausbildung müsse fachlich solide und auf Dauer angelegt sein. Den Fähigkeiten und Kompetenzen der Lehrkräfte komme dabei eine wichtige Rolle zu, betonte Ziegler. Die heute verabschiedete Verordnung wurde auf Grund einer veränderten Bundesgesetzgebung notwendig und bildet die Grundlage für das Anerkennungsverfahren von Altenpflegeschulen und die Aufsicht über diese Schulen. Dafür ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) zuständig. Die Verordnung orientiert sich hinsichtlich der qualitativen Anforderungen auch an den bisherigen landesrechtlichen Standards und an Regelungen für vergleichbare Schulen.