Staatskanzlei

Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst werden auf Beam-te übertragen – Kabinett beschließt Gesetzentwurf

veröffentlicht am 28.04.2009

Das im März erzielte Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes soll in Brandenburg wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden. Das Kabinett stimmte heute einem entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Rainer Speer zu. Die abschließende Entscheidung über die Besoldungsanpassung liegt jetzt beim Landesparlament. Der Gesetzentwurf enthält die folgenden Elemente: 1. Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 40 Euro 2. Erhöhung der Grundgehaltssätze durch einen für alle Besoldungsgruppen einheitlichen Sockelbetrag von 20 Euro und darauf eine lineare Erhöhung der Dienstbezüge um 3 Prozent ab dem 1. März 2009 3. eine weitere lineare Erhöhung der Dienstbezüge um 1,2 Prozent ab dem 1. März 2010 4. Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um einen Sockelbetrag von 60 Euro ab dem 1. März 2009 und eine lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,2 Prozent ab dem 1. März 2010 „Der Beschluss der Landesregierung bedeutet die wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten. Die Einkommen der Beamten werden sich damit real deutlich verbessern. Dies ist auch ein Beitrag zur Stärkung der Nachfrage der Beschäftigten in der derzeitigen Wirtschaftskrise. Insgesamt weist der öffentliche Dienst damit in diesem und dem nächsten Jahr eine positive Einkommensentwicklung auf. Dies ist richtig und vertretbar, auch wenn damit zu-sätzliche Belastungen für den Haushalt verbunden sind“, sagte Finanzminister Rainer Speer nach der Kabinettsitzung in Potsdam. Die Mehrkosten für die Erhöhung der Beamtenbezüge belaufen sich im Jahr 2009 auf 41,8 Millionen Euro und im Jahr 2010 auf 65,2 Millionen Euro. In Brandenburg gibt es rund 33.000 Landesbeamte.