Staatskanzlei

Ziegler: Erweiterungen in der sozialen Pflegeversicherung

veröffentlicht am 09.06.2009

sDas Kabinett beschloss auf seiner heutigen Sitzung eine Änderungsverordnung über die Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungsangebote in der sozialen Pflegeversicherung, die Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler vorgelegt hatte. Der Verordnung war durch das seit Juli 2008 geltende Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes notwendig geworden. Die Sozialministerin erläuterte: „Es ist gut, dass im Gesetz der Kreis der anspruchsberechtigten Personen um die sogenannte Pflegestufe 0 erweitert wurde. Damit können auch demenzkranke, geistig behinderte und psychisch kranke Menschen, die noch keine Pflegestufe haben, bei entsprechenden Voraussetzungen zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Und sie erhalten hierfür seit Juli des vergangenen Jahres erheblich höhere Beträge von bis zu 100 Euro bzw. 200 Euro im Monat erstattet.“ Neben Anpassungen an die Regelungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurde mit der Änderung der Verordnung insbesondere klargestellt, dass es sich bei den Helferinnen und Helfern, die hilfe- und pflegebedürftige Menschen in niedrigschwelligen Angeboten stundenweise betreuen, um ehrenamtlich Tätige handelt. „Damit tragen wir der bisher praktizierten sehr erfolgreichen Praxis im Land Brandenburg Rechnung“ so die Ministerin.