Staatskanzlei

Platzeck: Deutsches Ratifizierungsverfahren zum Lissabon-Vertrag zügig durchführen

veröffentlicht am 30.06.2009

Ministerpräsident Matthias Platzeck hat nach dem Urteil des Bundesverfas-sungsgerichtes zum Lissabon-Vertrag ein zügiges Ratifizierungsverfahren verlangt. Das höchste deutsche Gericht hatte heute das Zustimmungsgesetz zum Vertrag für verfassungsgemäß erklärt, zugleich aber Nachbesserungen bei der Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat verlangt und damit die Ratifizierung vorerst gestoppt. Platzeck äußerte sich zuversichtlich, dass Bundestag und Bundesrat noch in der Sommerpause die verbliebenen Hürden aus dem Weg räumen. Platzeck betonte: „Das Urteil schafft für uns in Deutschland Klarheit: Der Lissabon-Vertrag ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das ist die wichtigste Botschaft. Ich bin zuversicht-lich, dass Bundestag und Bundesrat nun die letzten Hürden für eine Ratifizierung des Lissabon-Vertrages rasch nehmen werden. Ich erinnere daran, dass der Lissabon-Vertrag Garant dafür ist, die auf 27 Mitglieder erweiterte Europäische Union handlungsfähiger zu machen. Mit dem von den Staats- und Regierungschefs 2007 in Lissabon unterzeichneten Vertrag werden die Institutionen der EU modernisiert. Nur so kann die EU effizient und wirkungsvoll die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken und solche Herausforde-rungen wie Umwelt- und Klimaschutz sowie Sicherheit der Energieversorgung angehen. Ganz wichtig ist für mich auch, dass durch den Vertrag die soziale Dimension und die Bürgerrechte in der EU gestärkt werden. Enthalten ist das klare Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft mit dem Ziel der Vollbeschäftigung und des sozialen Friedens. Soziale Ausgrenzung und Diskriminierung sollen bekämpft und sozialer Schutz gefördert werden.“