Staatskanzlei

Landesregierung mit weiterem Schritt zur des Beamtenrechts

veröffentlicht am 26.08.2009

Mit gleich drei neuen Verordnungen hat Brandenburgs Landesregierung heute ihren Modernisierungskurs beim Beamtenrecht fortgesetzt. Die Neuerungen, die das Kabinett beschloss, berühren das Laufbahn-, Arbeitszeit-, Urlaubs- und Dienstbefreiungsrecht. Sie schaffen in den Verwaltungen Voraussetzungen für mehr Eigenverantwortung der Beamtinnen und Beamten, für eine Stärkung des Leistungsprinzips und einen flexibleren Personaleinsatz. So ermöglichen die Regelungen unter anderem die Nutzung langfristiger Arbeitszeit- und Erholungsurlaubskonten sowie Arbeitsleistungen zum Teil außerhalb der Dienststelle. Auf freiwilliger Basis können Beamte nun auch an Sonnabenden Dienst leisten. Wie Innenstaatssekretär Hans-Jürgen Hohnen nach der heutigen Sitzung des Kabinetts betonte, setzt die Landesregierung mit diesem neuen Schritt die Dienstrechtsreform fort, die den öffentlichen Dienst im Land leistungs- und wettbewerbsfähiger macht. Die Verordnungen seien dabei für Brandenburgs Beamte gleichzeitig ein Beitrag zur vielbeschworenen besseren Vereinbarung von Beruf und Familie. Die Landesregierung hatte bereits mit dem seit April dieses Jahres geltenden neuen Landesbeamtengesetz die Reform des Dienstrechts in Brandenburg entscheidend vorangebracht. „Ich freue mich, dass wir noch vor den Landtagswahlen die dynamische Dienstrechtsreform jetzt mit neuen Verordnungen erfolgreich fortsetzen können“, so Hohnen. Der Brandenburger Modernisierungsweg schaffe Voraussetzungen dafür, dass die Beamtinnen und Beamten im Land auch künftig den Erwartungen an eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung bürgernah gerecht werden. Die Dienstrechtsreform werde in der nächsten Legislaturperiode des Brandenburgischen Landtages mit weiteren Schritten fortgesetzt.