Staatskanzlei

Platzeck begrüßt Verabschiedung der Begleitgesetze

veröffentlicht am 18.09.2009

Ministerpräsident Matthias Platzeck hat die heutige Verabschiedung der Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag durch den Bundesrat begrüßt. Der Bundestag hatte diese bereits Anfang September verabschiedet. Die erneute Befassung mit der Begleitgesetzgebung war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag zwar für verfassungsgemäß erklärt, zugleich aber Nachbesserungen bei der Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat verlangt hatte. Platzeck betonte: „Brandenburgs Landesregierung hat sich stets für eine zügige Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen. Ich begrüße die damit einhergehende Stärkung der demokratischen Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat. Es liegt im Interesse Brandenburgs, dass der Lissabonvertrag Rechtskraft erfährt. Dieser ist Garant dafür, die auf 27 Mitglieder erweiterte Europäische Union handlungsfähiger zu machen. Mit dem von den Staats- und Regierungschefs 2007 in Lissabon unterzeichneten Vertrag werden die Institutionen der EU modernisiert. Nur so kann die EU effizient und wirkungsvoll die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken und solche Herausforderungen wie Umwelt- und Klimaschutz, Sicherheit der Energieversorgung, demografischer Wandel und nicht zuletzt die Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise angehen. Ganz wichtig ist für mich auch, dass durch den Vertrag die soziale Dimension und die Bürgerrechte in der EU gestärkt werden. Deutschland ist vor diesem Hintergrund gut beraten, seine Verantwortung am europäischen Integrationsprozess weiterhin aktiv wahrzunehmen. Mit der Verabschiedung der Begleitgesetzgebung nimmt Deutschland eine wichtige Hürde zur Ratifizierung des Lissabonvertrages und sendet ein positives Signal in Richtung Irland, das am 2. Oktober ein erneutes Referendum über diesen Vertrag abhalten wird.“