Staatskanzlei

Oberstufenschüler aus einkommensschwachen Familien erhalten künftig 100 Euro „Schüler-Bafög“ pro Monat

veröffentlicht am 19.01.2010

Bildungsminister Holger Rupprecht hat heute im Kabinett die Eckpunkte für ein Gesetz zur Unterstützung der Schulausbildung im Land Brandenburg präsentiert. „Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, so Rupprecht. „Diese Schulausbildungsunterstützung soll gezielt Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien helfen, die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife zu erreichen. Dafür erhalten sie künftig beim Besuch der gymnasialen Oberstufe 100 Euro pro Monat.“

Anspruch auf das „Schüler-Bafög“ haben Schülerinnen und Schüler, die ihren ständigen Wohnsitz im Land haben und ab dem kommenden Schuljahr erstmals eine gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium, einer Gesamtschule, einem Oberstufenzentrum besuchen oder sich für ein zweijähriges Bildungsangebot einer Fachoberschule an einem Oberstufenzentrum entscheiden. Diese Anspruchsberechtigten erhalten eine Schulausbildungsunterstützung, wenn sie

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende –,
  • Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – ,
  • einen Kindergeldzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz,
  • Wohngeld gemäß Wohngeldgesetz oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder bei der Berechnung einer dieser Leistungen berücksichtigt werden.

Der monatliche Zuschuss ist ausschließlich für Kosten einzusetzen, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen und nicht durch andere staatliche Zuwendungen gedeckt werden.

Dazu zählen etwa die Anschaffung von Note-Books, der schulische Besuch von Theatern, Museen, zusätzlicher Musikunterricht oder Aufwendungen für Praktika.

Zuständig für die Anträge und die Genehmigungen werden die für den Wohnort des jeweiligen Schülers zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreises oder kreisfreien Städte sein. Die Verabschiedung des Schulausbildungsgesetzes erfolgt voraussichtlich im Mai durch den Landtag, so dass die Förderung bedürftiger Schüler schon zum nächsten Schuljahr erstmalig erfolgen kann.