Staatskanzlei

Brandenburg bereitet sich auf Volkszählung vor

Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 18.05.2010

Brandenburg bereitet sich auf die Volkszählung (Zensus) 2011 vor. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag in Potsdam den Entwurf eines Zensusausführungsgesetzes, das insbesondere die Einbeziehung und Mitwirkung der kommunalen Ebene am Zensus 2011 regelt. Dazu gehören die Einrichtung von bis zu 34 örtlichen Erhebungsstellen und der Einsatz von Erhebungsbeauftragten. Zudem sind Vorschriften zur statistischen Geheimhaltung enthalten, die eine Abschottung der Erhebungsstellen von anderen Verwaltungsstellen vorsehen. Ferner wird der Kostenausgleich für die Kommunen geregelt. Nach vorläufigen Schätzungen wird die Durchführung der Volkszählung in Brandenburg rund 33 Millionen Euro kosten. Davon entfallen 9 Millionen Euro auf die Kommunen, die aber vom Land erstattet werden. Das Land wiederum erhält aus Mitteln des Bundes 8,8 Millionen Euro für die Zensusdurchführung. Mit der Volkszählung 2011 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Erhebung teil. Eine EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dazu Daten anhand eines festgelegten Katalogs von Merkmalen zu übermitteln. Damit werden die Ergebnisse europaweit vergleichbar sein. Ziel ist die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen und wichtiger Strukturinformationen über die Bevölkerung. In Deutschland wird der Zensus als ein sogenanntes registergestütztes Verfahren durchgeführt. Anders als bei der traditionellen Volkszählung werden zunächst Melderegister, Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand ausgewertet. Nur noch ein Teil der Bevölkerung nimmt an einer direkten Befragung teil. So wird eine postalische Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer zur Gewinnung der Wohnungs- und Gebäudedaten durchgeführt. Ferner werden maximal jeder zehnte Haushalt befragt und Erhebungen an sogenannten Sonderanschriften wie etwa Wohnheimen vorgenommen. Diese Stichproben dienen der Sicherung der Datenqualität und zur Erfassung ergänzender Angaben über die Bevölkerung. Sie werden in Interviewform von den Erhebungsstellen durchgeführt. In Deutschland gab es Volkszählungen zuletzt im Jahr 1987 in der Bundesrepublik und im Jahr 1981 in der damaligen DDR. Seither haben tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen stattgefunden, die eine neue Erhebung von Grunddaten zur Bevölkerungsstatistik erforderlich machen.