Staatskanzlei

Luftverkehrssteuer gefährdet die Entwicklung des BBI und benachteiligt regionale Airlines

veröffentlicht am 28.08.2010

Ministerpräsident Platzeck hat sich ablehnend über die von der schwarz-gelben Bundesregierung geplante Luftverkehrssteuer geäußert. Platzeck wörtlich: „Ein nationaler Alleingang schwächt den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb und gefährdet Arbeitsplätze.“ Der vorliegende Gesetzesentwurf bevorzugt einseitig Fluglinien mit vielen Umstei-gern und Fracht. Airlines, die regional und europaweit agieren und nur Beifracht mit sich führen werden benachteiligt. Dies sind aber gerade die Airlines, die eine sehr preissensible Kundschaft haben, die in der Hauptstadtregion Berlin/Brandenburg besonders präsent sind und die ab 2012 zum Gelingen des Flughafens BBI in Schönefeld beitragen sollen. Gerade diese Airlines würden nun - bezogen auf den Umsatz - um mehr als das Dreifache belastet werden, sollte der Gesetzentwurf so kommen. In der vorliegenden Form wäre die Luftverkehrssteuer eine Marktverdrängungssteuer. Platzeck weiter: „Der Flughafen BBI ist eines unserer wichtigsten Infrastrukturprojekte in der Region. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Wachstumsperspektiven des BBI durch die geplante Luftverkehrssteuer eingeschränkt werden. Die geplante Ungleichbehandlung der verschiedenen Flugsparten hätte zur Folge, dass unsere Flughafenregion und die hiesigen Luftfahrtunternehmen überdurchschnittlich belastet würden. Es kann nicht gewollt sein, dass Ostdeutschland im Luftverkehr diskriminiert wird. Die Bundesregierung muss die Gleichbehandlung aller Fluglinien sicherstellen. Die geplante Luftverkehrssteuer darf die Entwicklung des BBI zu einem „Ostdrehkreuz“ nicht verhindern.“ Unter Bezugnahme auf die Spiegelvorab-Meldung „Geplante Luftverkehrsabgabe verstößt gegen das Grundgesetz“ fügte Platzeck hinzu: "Das Gutachten des Berliner Staatsrechtlers, Prof. Dr. Michael Kloepfer stützt nachdrücklich die Haltung der Landesregierung. Mit Steuerpolitik darf keine Standortpo-litik betrieben werden, in diesem Sinne verstößt die Luftverkehrssteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und diskriminiert den Standort BBI."