Staatskanzlei

Markov: Brandenburg bei Finanzstabilität im grünen Bereich

veröffentlicht am 05.10.2010

Das Land Brandenburg hält alle zwischen Bund und Ländern vereinbarten Kriterien zur Finanzstabilität ein. Das ist das Fazit des heute im Kabinett beschlossenen ersten Stabilitätsberichts des Landes. Das vom Finanzministerium vorgelegte Papier wird in der Sitzung des neu geschaffenen Bund-Länder-Stabilitätsrates am 15. Oktober beraten. Die Stabilitätsberichte von Bund und Ländern sind ein Element des neuen Systems zur laufenden Überwachung der Haushaltsentwicklung. Ziel ist es, möglichst frühzeitig das Risiko von Haushaltsnotlagen zu erkennen, um diesen entgegenwirken zu können. Finanzminister Markov: „Sämtliche Kennziffern befinden sich im grünen Bereich. Die definierten Schwellenwerte wurden in keinem Fall erreicht oder gar überschritten. Dies zeigt, dass Brandenburg trotz der Auswirkungen der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise keine Haushaltsnotlage droht. Damit dies so bleibt, muss die Haushaltskonsolidierung konsequent fortgeführt werden, um die mittel- und langfristige Handlungsfähigkeit des Landes sicherzustellen.“ Grundlage für die Beurteilung der Haushalte von Bund und Ländern sind vier Kennziffern: Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote und Schuldenstand. Für jeden Indikator wurden allgemein geltende Schwellenwerte festgelegt, deren Überschreitung auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweisen kann. Betrachtungszeiträume sind sowohl die aktuelle Haushaltslage (die Jahre 2008 bis 2010) als auch der Finanzplanungszeitraum 2011 bis 2014. Wird die Gefahr einer drohenden Haushaltsnotlage festgestellt, kann der Stabilitätsrat auch ohne Zustimmung des betroffenen Bundeslandes Sanierungsauflagen erteilen. Bei einem Überschreiten der Schwellenwerte würde der Stabilitätsrat ein Evaluationsverfahren einleiten, das zu „Empfehlungen“ und Auflagen für die Haushaltsplanung führen und die haushaltspolitische Unabhängigkeit des Landes empfindlich beschränken würde. (In der Anlage sind die entsprechenden Vergleichswerte in Tabellenform widergespiegelt.) Hintergrund: Die Einrichtung eines Systems regelmäßiger Haushaltüberwachung durch einen neu zu gründenden Stabilitätsrat war eines der wesentlichen Ergebnisse der Kommission von Bundesrat und Bundestag zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Der Stabilitätsrat des Bundes und der Länder, der den bisher bestehenden Finanzplanungsrat ablöst, hat sich am 28. April 2010 in Berlin unter dem gemeinsamen Vorsitz des Bundesfinanzministers und des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz konstituiert. Zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die laufende Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Der Stabilitätsrat tritt künftig zweimal jährlich – im Mai und im Oktober – zusammen. Die Haushaltsüberwachung erfolgt auf der Grundlage jährlicher Berichte des Bundes und der einzelnen Länder, die eine Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthalten. Um eine größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen zu gewährleisten, werden die Beschlüsse des Stabilitätsrates und die zugrunde liegenden Beratungsunterlagen veröffentlicht. Wenn in einem der festgelegten Zeiträume mindestens drei von vier Kennziffern die festgelegten Schwellenwerte überschreiten, leitet der Stabilitätsrat ein Evaluationsverfahren für das betroffene Land oder auch den Bund ein. Anders als der Finanzplanungsrat, der entsprechende Empfehlungen an die betroffenen Länder nur nach einstimmigem Beschluss des Gremiums geben durfte, fasst der Stabilitätsrat Beschlüsse mit der Stimme des Bundes und der Zweidrittelmehrheit der Länder. Betroffene können damit Beschlüsse nicht verhindern. Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte des Bundes und der einzelnen Länder und gibt nicht nur allgemeine Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin ab. Ähnlich wie der Finanzplanungsrat koordiniert er die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Kommunen und berät die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“. Die Ergebnisse und die Beratungsunterlagen der Sitzungen werden veröffentlicht. Diese Transparenz stärkt die Wirkung des Frühwarnsystems, um Haushaltsdisziplin durch öffentlichen Druck zu erreichen. Bund und Länder haben damit ein zielgerichtetes Instrument geschaffen, das eine tragfähige Haushaltsentwicklung sicherstellen soll.