Staatskanzlei

Platzeck würdigt deutsch-polnischen Grenzvertrag als „historisch“

veröffentlicht am 03.11.2010

Ministerpräsident Matthias Platzeck schreibt dem deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 eine „historische Bedeutung“ zu. „Vor 20 Jahren begannen Polen und Deutsche, einen Weg gemeinsam zu gehen, der sie zu neuer Normalität, Nachbarschaft und Partnerschaft an der deutsch-polnischen Grenze geführt hat“, sagte Platzeck bei einer Konferenz zum Grenzvertrag am Mittwoch in Frankfurt (Oder). Die Anerkennung der bestehenden deutsch-polnischen Grenze durch das vereinigte Deutschland war laut Platzeck auch „unerlässlich für das gemeinsame europäische Haus“. Das „Trennende der Grenze“ sei seitdem Schritt für Schritt überwunden worden, die deutsch-polnische Kooperation reiche mittlerweile hinein in die Europäische Union. Platzeck verwies auf die besondere Verantwortung und Sensibilität, die Deutschland im Verhältnis zu Polen aufbringen müsse: „Wir Deutsche haben viele Gründe, uns Polen mit besonderer Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die Historie unserer Nachbarschaft erfordert von uns immer wieder Problembewusstsein und Fingerspitzengefühl, aber auch Verständnis und Empathie für die polnischen Bürger. Aus meiner Sicht war es gerade im Zuge der Wiedervereinigung 1990 unsere Pflicht, dem polnischen Nachbarn die Gewissheit zu geben: Von deutscher Seite wird es keine Ansprüche auf ehemals deutsche Gebiete im heutigen Polen geben.“ Der Ministerpräsident erinnerte in diesem Zusammenhang an das schwierige Erbe, das Deutsche und Polen schulterten, bis aus einer „früher politisch umstrittenen eine `normale` Grenzregion“ geworden war: „Die Umsiedlungen, die Sprachbarriere, aber auch die mangelnde Erfahrung der Menschen mit einem Alltagsleben in einer gemeinsamen Grenzregion prägten die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg mit. Die so genannte Friedensgrenze war eine, die sich je nach Gustus der so genannten sozialistischen Bruderparteien eher offen oder eher unüberwindbar präsentierte“. Dementsprechend schwierig war Platzeck zufolge der Beginn der Zusammenarbeit nach 1990. Eine umfassende grenzüberschreitende Kooperation auf Augenhöhe sei erst mit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union Anfang Mai 2004 möglich gewesen. Spätestens mit dem Wegfall der Grenzkontrollen durch den Beitritt Polens zum Schengen-Raum Ende Dezember 2007 sei es dann zum echten „Grenz–Durchbruch und Sinneswandel“ gekommen. Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen entwickle sich seither „rasant“. Dafür stünden deutsch-polnische Schulprojekte, Städtepartnerschaften und Wirtschaftskooperationen. Die bestehende Grenze an Oder und Neiße war formal durch bilaterale Verträge Polens mit der DDR 1950 und mit der Bundesrepublik 1970 anerkannt worden. Im „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ wurde 1990 festgelegt, dass die endgültigen Grenzen des vereinten Deutschlands die bisherigen Grenzen der Bundesrepublik und der DDR sind. Den Schlusspunkt zur Bestätigung der deutsch-polnischen Grenze bildete dann der Grenzvertrag zwischen Deutschland und Polen vom 14. November 1990.