Staatskanzlei

Eckpunkte für Novelle des ÖPNV-Gesetzes vorgestellt

veröffentlicht am 06.12.2011

Das Brandenburger Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (ÖPNVG) soll zum 1. Januar 2013 novelliert und der Landesnahverkehrsplan für die Jahre 2013 bis 2017 (LNVP) fortgeschrieben werden. Das hat Verkehrsminister Jörg Vogelsänger heute im Kabinett mitgeteilt.

Minister Vogelsänger betonte: „Brandenburg verfügt mit dem aktuellen Gesetz über eine gute Grundlage, um einen bedarfsgerechten öffentlichen Personennahverkehr auch kostenbewusst anzubieten. Es definiert klare Strukturen und Verantwortlichkeiten: Das Land bestellt den Schienenpersonennahverkehr. Die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte sind für den übrigen öffentlichen Nahverkehr - also insbesondere für den Busverkehr - zuständig. Dennoch ergibt sich wie bei jedem Gesetz nach einiger Zeit die Notwendigkeit, die Wirkung zu überprüfen. Wir haben das ÖPNV-Gesetz intensiv und in enger Abstimmung mit den anderen Aufgabenträgern evaluiert und sehen im Wesentlichen in vier Punkten Nachsteuerungsbedarf.“

Mit einer gesonderten jährlichen Pauschalzuweisung von fünf Millionen Euro statt der bisherigen Einzelförderung durch das Land sollen die Aufgabenträger für Straßenbahnen und O-Busse mehr Entscheidungsfreiheit und Planungssicherheit erhalten.

2. Die Finanzierung des Busverkehrs, der den 2006 in Folge von Mittelkürzungen des Bundes abbestellten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ersetzt, läuft nach nochmaliger Verlängerung 2012 aus. Ab 2013 gelten im Busverkehr grundsätzlich die Zuständigkeitsregelungen des ÖPNV-Gesetzes. Das Land bestellt, finanziert und kontrolliert Buslinien mit Bedeutung für das Land. Landkreise und kreisfreie Städte sind für den weiteren öffentlichen Verkehr zuständig. Die Abgrenzungskriterien werden in der Fortschreibung des LNVP konkretisiert.

3. Wegen des demografischen Wandels sollen die alternativen Bedienungsformen bei der Pauschalzuweisung stärker gewichtet werden. Damit wird diesen zukunftsträchtigen öffentlichen Verkehrsarten angemessen Rechnung getragen.

4. Die Zusammenarbeit der Aufgabenträger soll verbessert werden. Zur Umsetzung werden sowohl Kriterien zur Zusammenarbeit als auch Konsequenzen bei unzureichender Abstimmung in der Finanzierungsverordnung konkretisiert.

Auch für das Verfahren zum neuen Landesnahverkehrsplan für die Jahre 2013 bis 2017 hat Minister Vogelsänger die Signale auf Grün gestellt. Vogelsänger: „Auch wenn der öffentliche Personennahverkehr – insbesondere die S-Bahn – in jüngster Zeit in der Kritik stand, so dürfen wir doch eines nicht übersehen: Unser insgesamt gut ausgebautes ÖPNV-System in Berlin-Brandenburg kann sich international sehen lassen, auch auf der Schiene. Die Nachfrage steigt ständig. Damit das so bleibt und das Angebot verbessert werden kann, ist der finanzielle Rahmen wichtig. Mit der Revision der beiden wichtigsten Finanzierungsgrundlagen des ÖPNV, des Entflechtungsgesetzes im Jahr 2013 und des Regionalisierungsgesetzes 2015, muss es den Ländern gelingen, den Bund von Kürzungen im öffentlichen Verkehr abzuhalten.“

Das bedeutet aber auch, dass zurzeit kein Spielraum für zusätzliche Neubestellungen ohne entsprechende Abbestellungen an anderer Stelle besteht. Für neue Strecken ist kein Geld in Sicht. Der neue LNVP soll in breiter öffentlicher Diskussion entwickelt werden.

Die letzte Änderung des ÖPNV-Gesetzes stammt aus dem Jahr 2006. Der laufende Landesnahverkehrsplan umfasst die Jahre 2008 bis 2012.