Staatskanzlei

Platzeck zu BGH-Urteil: Ermutigung für Zivilcourage

veröffentlicht am 09.03.2012

Ministerpräsident Matthias Platzeck hat die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Bad Saarower Hotelverbot für den ehemaligen NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt als eine Ermutigung für Zivilcourage gewertet. Die rechtsextremen Demokratiefeinde müssten wissen und auch täglich spüren, dass sie in der Gesellschaft nicht willkommen seien. In diesem Zusammenhang erneuerte Platzeck seine Forderung nach einem Verbot der NPD. Der Ministerpräsident wörtlich: „Gefahr für die Demokratie in Deutschland kommt von rechts außen. Die entschlossene Bekämpfung des Rechtsextremismus mit allen rechtsstaatlich verfügbaren Mitteln ist daher und auch im Hinblick auf die Mordserie der Terrorzelle NSU weiter von höchster Bedeutung. In Brandenburg haben wir die Zivilgesellschaft in den vergangenen Jahren gestärkt. Mit dem Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, dem Toleranten Brandenburg, mit mobilen Einsatzteams, regionalen Anlaufstellen und Initiativen sind funktionierende Strukturen entstanden. Gleichzeitig haben wir die Repression verschärft.“ Der BGH hatte entschieden, dass Hotelbetreiber grundsätzlich Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen dürfen. Dies gelte jedoch nicht, wenn die Buchung des Gastes bereits bestätigt wurde. Der BGH hob das Hausverbot für die Zeit der - bereits bestätigten - Buchung auf, bestätigte es aber im Übrigen.