Staatskanzlei

Stasiunterlagengesetz: Verständigung über Verfahren in der Landesverwaltung

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt die stellvertretende Regierungssprecherin Gerlinde Krahnert mit:

veröffentlicht am 13.03.2012

Die Landesregierung strebt bei der Umsetzung des novellierten Stasiunterlagengesetzes ein einheitliches Verfahren in allen Bereichen der Landesverwaltung an. Das Kabinett beschäftigte sich heute mit Schlussfolgerungen zum weiteren Vorgehen nach der Verabschiedung der Gesetzesnovelle. Demnach soll es wie bisher auch keine anlasslosen Überprüfungen geben. Überprüfungen sollen möglich sein, etwa wenn neue Erkenntnisse vorliegen oder besondere Gegebenheiten in einzelnen Bereichen dies nahelegen. Bereits seit Jahresbeginn laufen Gespräche auf der Arbeitsebene der Ressorts zu den Kriterien. Eine heute eingesetzte Arbeitsgruppe wird diesen Prozess bis 30. April finalisieren. Die Landesregierung orientiert sich in ihrem Vorgehen bislang am Grundsatzbeschluss zu den so genannten Rosenholz-Dateien von 2004. Dieser besagt, dass sämtliche Mitarbeiter, deren Personalangelegenheiten der Entscheidung des Kabinetts bedürfen, überprüft werden. Daneben können Überprüfungen bei Mitarbeitern mit besonderer Vertrauensstellung oder mit besonderer öffentlicher Verantwortung bzw. Wahrnehmung etwa im Polizei- und Justizbereich stattfinden.