Staatskanzlei

Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt
Ministerpräsident Matthias Platzeck:

veröffentlicht am 04.04.2012

„Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Nachflugregelung des Frankfurter Flughafens kam nicht überraschend, es war von den Fachleuten im Ergebnis der mündlichen Verhandlung so erwartet worden. Es gilt aber nur für den Einzelfall Frankfurt und hat keine juristische Bedeutung darüber hinaus. Das Urteil hat auch Elemente der Kontingentregelung der Nachtrandzeiten des Brandenburgischen Planfeststellungsbeschlusses, der ebenfalls vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde, aufgenommen. Natürlich bleibt der Lärmschutz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Thema, das auch ich persönlich sehr ernst nehme. Die Nachtflugregelung für unseren Flughafen Berlin Brandenburg ist von Leipzig allerdings erst vor wenigen Monaten bestätigt worden und bildet die Basis für die Inbetriebnahme am 3. Juni 2012. Wir werden die ersten Betriebsmonate abwarten und dann im Lichte aktueller Erkenntnisse des praktischen Betriebes weitere Möglichkeiten zur Verbesserung des Lärmschutzes diskutieren und im Interesse der Betroffenen umsetzen. Dabei wird sicher auch das Frankfurter Urteil in seinen allgemeinen Aspekten einzubeziehen sein.“