Staatskanzlei

Bericht zu Wahlkreisgrenzen beschlossen – Veränderungen vorgesehen

veröffentlicht am 08.05.2012

Die Landesregierung reagiert auf die teilweise erheblichen Veränderungen bei den Bevölkerungszahlen mit einer Anpassung der Zuschnitte mehrerer Wahlkreise bis zur Wahl 2014. Dieser Schritt basiert auf einem Bericht, den das Kabinett am Dienstag in Potsdam verabschiedete. Vorgeschlagen wird darin, die Wahlkreise 7 (Oberhavel I), 8 (Oberhavel II), 18 (Potsdam-Mittelmark II), 19 (Potsdam-Mittelmark III/Potsdam III) und 21 (Potsdam I) neu zu ordnen. Das Papier wird jetzt dem Landtag zugeleitet, der die gesetzgeberischen Konsequenzen daraus prüfen muss. Innenminister Dietmar Woidke erläuterte: „Das Wahlgesetz erfordert zwingend eine Änderung der Wahlkreisgrenzen, wenn die Bevölkerungszahl in einem Wahlkreis bestimmte Toleranzwerte überschreitet. Das Gesetz trägt damit dem grundlegenden demokratischen Grundsatz Rechung, wonach jede einzelne Wählerstimme das gleiche Gewicht haben muss. Diese Gleichgewichtigkeit der Stimmen ist innerhalb der bestehenden Wahlkreisgrenzen nicht mehr gegeben. Grund dafür ist insbesondere die sehr dynamische Bevölkerungsentwicklung in Oberhavel II und Potsdam I“. Im Einzelnen schlägt der Bericht vor, die bisher zum Wahlkreis 21 gehörenden Potsdamer Ortsteile Eiche, Golm, Grube, Bornim, Bornstedt, Nedlitz und Sacrow dem Wahlkreis 19 (Potsdam-Mittelmark III/Potsdam III) zuzuschlagen. Dieser soll im Zuge der Neuordnung die Gemeinde Michendorf an den Wahlkreis 18 (Potsdam-Mittelmark II) abgeben. Die bislang zum Wahlkreis 8 (Oberhavel II) gehörende Stadt Velten soll später dem Wahlkreis 7 (Oberhavel I) angehören. Maßgeblich für notwendige Veränderungen der Wahlkreiszuschnitte sind nach dem Landeswahlgesetz zwei Toleranzgrenzen. So soll die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht um mehr als ein Viertel nach oben oder unten von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweichen. Beträgt die Abweichung der Bevölkerungszahl mehr als ein Drittel von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise, ist zwingend eine Neuabgrenzung vorzunehmen.