Staatskanzlei

Brandenburg führt elektronische Fußfessel für Sexual- und Gewaltstraftäter ein - Schöneburg: „Der Abschreckungseffekt eines hundertprozentigen Entdeckungsrisikos wird im Einzelfall eine Straftat vermeiden helfen.“

veröffentlicht am 08.05.2012

Sexual- und Gewaltstraftäter, die nach Verbüßung ihrer kompletten Haftstrafe in die Freiheit entlassen werden und als potentiell gefährlich gelten, können in Brandenburg künftig im Rahmen der Führungsaufsicht mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Das Kabinett stimmte in seiner heutigen Sitzung dem entsprechenden Staatsvertrag und der flankierenden Verwaltungsvereinbarung zu. Auf deren Grundlage kann Brandenburg der in der hessischen Stadt Bad Vilbel eingerichteten gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) beitreten. Justizminister Volkmar Schöneburg: „Mit elektronischen Fußfesseln lassen sich Straftaten sicherlich nicht in Größenordnungen vermeiden. Aber wer trotz der permanenten Überwachung ein Verbrechen verübt, muss wissen, dass er als Täter überführt werden wird. Der Abschreckungseffekt eines hundertprozentigen Entdeckungsrisikos wird im Einzelfall eine Straftat vermeiden helfen.“ Die Zahl der entlassenen Straftäter, die in Brandenburg künftig mit Hilfe elektronischer Fußfesseln überwacht werden wird, lässt sich nicht sicher prognostizieren. Fachleute im Ministerium der Justiz gehen derzeit davon aus, dass es im ersten Jahr nach der Einführung der elektronischen Fußfessel schätzungsweise 15 gerichtliche Anordnungen geben könnte, danach fünf pro Jahr. Ein entsprechender Gerichtsbeschluss bildet stets die rechtliche Voraussetzung für eine Kontrolle per Fußfessel. Nach dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung vom 22. Dezember 2010 kann ein Gericht eine verurteilte Person für die Dauer der Führungsaufsicht oder für kürzere Zeit anweisen, ständig eine elektronische Fußfessel zu tragen, mit der der Aufenthaltsort bestimmt werden kann. Zur Vermeidung höherer Anschaffungs- und Verwaltungskosten hat das Land Brandenburg auf eine Eigenlösung verzichtet und sich stattdessen dem länderübergreifenden Verbund angeschlossen, in dem die Daten der als gefährlich eingestuften Probanden gebündelt und im Alarmfall die entsprechenden Interventionspläne ausgelöst werden. Technisch funktioniert die Überwachung folgendermaßen: Für die als gefährlich eingestuften Probanden der Führungsaufsicht können Gebotszonen (die nicht verlassen werden dürfen) oder Verbotszonen (die nicht betreten werden dürfen) individuell definiert werden. Gebotszonen können die eigene Wohnung oder der Wohnort sein, Verbotszonen – z.B. bei Sexualstraftätern – Kindergärten, Schulen oder Schwimmbäder. Mit derartigen Standortdaten können die elektronischen Fußfesseln programmiert werden. Bei Verstößen gegen die Aufenthaltsbestimmungen – also bei Verlassen einer Gebotszone oder bei Betreten einer Verbotszone – wird in der GÜL in Bad Vilbel Alarm ausgelöst. Gleichzeitig stellt der Proband durch einen Vibrationsalarm der Fußfessel den Verstoß fest. Sofort nimmt ein Mitarbeiter der GÜL über ein Handy, das dem Probanden zur Verfügung gestellt wird und das er ständig mit sich führen muss, Kontakt auf. Der Proband wird ermahnt und zur Korrektur seines Aufenthaltsortes aufgefordert. Reagiert der Proband darauf nicht, alarmiert der Mitarbeiter der GÜL den Bewährungshelfer oder gegebenenfalls sofort die Polizei und teilt zudem den Standort des Probanden mit. Wird eine Situation als besonders gefährlich bewertet, kann der GÜL-Mitarbeiter nach dem Alarm auch unmittelbar eine Polizeiaktion auslösen. Eine permanente Überwachung wird seit Anfang 2012 durch den Rund-um-die-Uhr-Schichtbetrieb bei der GÜL in Bad Vilbel sichergestellt. Die Überwachung erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.