Staatskanzlei

Kein Privileg für Platzeck!

veröffentlicht am 25.05.2012

Zu der heutigen Meldung auf Stern.de „Ein Privileg für Platzeck?“ erklärt das Presse- und Informationsamt der Staatskanzlei Brandenburg: Die Antwort auf die Frage „Ein Privileg für Platzeck?“ ist eindeutig und lautet: Nein. Diese Aussage ist dem Autor auf seine Frage hin gestern zum wiederholten Male unmissverständlich übermittelt worden. In der jüngsten Antwort heißt es diesbezüglich: „Selbstverständlich gelten die steuerrechtlichen Bestimmungen für alle Bürger – und damit auch für den Ministerpräsidenten und den Regierungssprecher. Wie bereits in der Antwort des Ministeriums der Finanzen vom 3. Mai 2012 mitgeteilt, sind die Fahrtenbücher sämtlicher Mitglieder der Landesregierung sowie der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und des Regierungssprechers überprüft worden. Auch die Berechnung des geldwerten Vorteils sowie der daraus resultierenden Steuern erfolgt für alle aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen. Die Frage einer Ungleichbehandlung stellt sich damit nicht.“ Klipp und klar: Der Ministerpräsident ist Mitglied der Landesregierung. Eine Ungleichbehandlung hat es nicht gegeben. Die jeweiligen Entscheidungen zu den Fahrtenbüchern der Mitglieder der Landesregierung sowie der Staatssekretäre und des Regierungssprechers sind von den für die Abführung der Lohnsteuer aller Landesbediensteten zuständigen Finanzbehörden getroffen und vollzogen worden. Zur angesprochenen Lohnsteueraußenprüfung: Auch da war die Antwort eindeutig – und danach bestätigte nicht die Staatskanzlei, sondern das Finanzministerium. Hier die Antwort im Wortlaut: „Zur Beantwortung dieses Fragekomplexes, sehr geehrter Herr Tillack, musste das Ministerium der Finanzen (MdF) als die für die Steuerverwaltung oberste Dienstbehörde bemüht werden. Nach Auskunft des MdF wurde das Land Brandenburg als Arbeitgeber für über 50.000 Bedienstete im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung für die Jahre 2000 – 2003 geprüft. Die Fahrtenbücher der Mitglieder der Landesregierung sowie der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre waren den Angaben zu Folge nicht Gegenstand der Prüfung. Die Prüfung sei ordnungsgemäß durchgeführt und regulär abgeschlossen worden.“ Im Übrigen: Den BLB gab es 2002 noch gar nicht. Hier schreibt eine dem Finanzministerium nachgeordnete Einrichtung offenbar einen Vermerk, der sich auf einen Vorgang in der Staatskanzlei bezieht, der vier Jahre vor Gründung des BLB stattgefunden haben soll. Und schließlich: Die Staatskanzlei hat zu keinem Zeitpunkt - wie in Stern.de suggeriert -, den Eindruck erweckt, dass sich der Ministerpräsident „bescheiden in die Nachzahlung gefügt“ habe. Vielmehr hat sich die Staatskanzlei korrekterweise unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte und des Steuergeheimnisses überhaupt nicht zu den Einzelfällen geäußert.