Staatskanzlei

Bund wird auf Druck Brandenburgs hinsichtlich der Kostenübernahme bei Grundsicherung endlich aktiv

veröffentlicht am 15.06.2012

Nach einer von Brandenburg ausgelösten Initiative hat die Bundesregierung heute kurzfristig einen Gesetzentwurf für die Kostenübernahme bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorgelegt. Die Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretärin Tina Fischer, sagte dazu heute in Berlin: „Dies ist ein wichtiger Erfolg für Brandenburg und vor allem für die Kommunen. Es ist gut, dass der Bund jetzt endlich aktiv geworden ist und in letzter Minute einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Ein Zwischenschritt auf dem Weg zur erforderlichen Rechtssicherheit für die Länder und Kommunen.“ Arbeits- und Sozialminister Günter Baaske betonte: „Jetzt werden wir den vorgelegten Entwurf sorgfältig prüfen. Brandenburg wird nicht locker lassen dabei, dass der Bund seine Zusagen gegenüber uns und den Kommunen einhält.“ Hintergrund: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Hartz-IV-Regelsatz wurde vereinbart, dass der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise vollständig übernimmt. Bis 2011 übernahm der Bund nur 16 Prozent der Kosten; den anderen Teil müssen die Landkreise und kreisfreien Städte tragen. Mit dem Ende Oktober 2011 beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wurde die Bundesbeteiligung auf 45 Prozent der Kosten für das Jahr 2012 angehoben. Für die weitere Erhöhung des Bundesanteils auf 75 Prozent im Jahr 2013 und die vollständige Übernahme der Kosten ab 2014 ist ein weiteres Gesetzgebungsverfahren notwendig. In Brandenburg erhielten Ende 2010 über 6.600 Menschen die Grundsicherung im Alter und über 13.100 die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Die Kosten für die Grundsicherung sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. Wurden 2005 rund 54 Millionen Euro in Brandenburg dafür ausgegeben, waren es 2010 über 84 Millionen Euro. Brandenburg hatte am 11.05.2012 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, das Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf die Erhöhung des Bundesanteils an den entstehenden Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schnellstmöglich einzuleiten. Der Antrag wurde von Bremen und Nordrhein-Westfalen unterstützt. Nachdem die Bundesregierung heute einen entsprechenden Gesetzentwurf auf die Tagesordnung des Bundesrates gebracht hatte, konnte der Brandenburger Antrag zurückgezogen werden.