Staatskanzlei

Meilenstein auf dem Weg zu guter Nachbarschaft

veröffentlicht am 13.07.2012

Zum 20. Jahrestag des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur deutsch-polnischen Grenze an Oder und Neiße am Freitag erklärt der brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck: „Das Bundesverfassungsgericht hat vor 20 Jahren dem deutsch-polnischen Verhältnis ein notwendiges Stück Sicherheit gegeben. Mit ihrer Entscheidung, Klagen gegen die von Deutschland 1990 anerkannte Oder-Neiße-Grenze zurückzuweisen, gaben die Karlsruher Richter juristische Sicherheit und machten eine Entwicklung möglich, die wir heute als schöne Normalität erleben. Ängste wichen der Zuversicht, aus Argwohn wuchs Vertrauen. Ich konnte dies während meiner Besuche diese Woche bei unseren polnischen Freunden hautnah erleben. In unseren Gesprächen ging es um die Menschen unmittelbar bewegende Probleme, die wir bereits gemeinsam anpacken oder noch anpacken wollen. Unsere schwierige Geschichte spielte keine Rolle. Die Polinnen und Polen wissen, dass sie heute keinen Grund mehr haben, das wiedervereinigte Deutschland zu fürchten. Es ist ganz klar: Die endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze hat dazu beigetragen, dass wir heute in einem geeinten Europa leben. Im Nachhinein kann ich sagen: Es war gut, dass die Alliierten die Anerkennung des Grenzverlaufs zum Faustpfand für ihre Zustimmung zur deutschen Wiedervereinigung machten. Die Widerstände, die sich bis dato im konservativen Spektrum deutscher Politik hielten und leider für viel unnötige Verstimmung mit unseren polnischen Nachbarn sorgten, ließen sich am besten durch realpolitischen Druck überwinden. In vielen Regionen Europas sind Grenzen heute nichts Trennendes mehr. Bei allen noch zu lösenden Problemen: Ich freue mich auf ein immer engeres Miteinander mit unseren polnischen Nachbarn. “ Am 13. Juli 1992 hatte das Bundesverfassungsgericht insgesamt elf Verfassungsbeschwerden von Vertriebenen gegen den deutsch-polnischen Grenzvertrag zurückgewiesen. Damit wurde die Oder-Neiße-Grenze als verfassungsgemäß anerkannt und der entsprechende deutsch-polnische Grenzvertrag vom November 1990 bestätigt.