Staatskanzlei

Mehr Klarheit bei Korruptionsprävention

veröffentlicht am 21.08.2012

Beschäftigte in Brandenburgs Landesverwaltung dürfen auch künftig grundsätzlich keine Zuwendungen annehmen. Das legt eine heute vom Kabinett beschlossene neue Verwaltungsvorschrift „zum Verbot von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen“ fest. Innenminister Dietmar Woidke sprach von „praktikablen Regelungen“, die für mehr Rechtssicherheit sorgten. Der Minister wörtlich: „Unsere neue Vorschrift ist ein zeitgemäßes und für die ganze Landesverwaltung verbindliches Regelungswerk, mit dem wir den vom Gesetzgeber geschaffenen Entscheidungsspielraum mit Augenmaß umsetzen. Sie beugt zugleich jedweder Korruption vor und schafft bei einem sehr sensiblen Thema mehr Klarheit.“ Der Innenminister betonte: „Es darf nirgendwo in der Landesverwaltung auch nur der bloße Anschein entstehen, dass Beschäftigte durch Geschenke oder andere Gefälligkeiten beeinflussbar seien.“ Zu den Festlegungen der Vorschrift gehören im Fall von Angeboten erweiterte Informationspflichten der Beschäftigten, eine stärkere Einbindung der Antikorruptionsbeauftragten in den einzelnen Ressorts, aber auch mehr Transparenz für die Beschäftigten über die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Annahmeverbot. In Ausnahmefällen muss die Annahme von Zuwendungen beantragt und genehmigt werden. Im Interesse einer praktikablen, unbürokratischen Umsetzung werden sie bis zu einer Wertgrenze von 15 Euro pro Jahr als pauschal genehmigt betrachtet. Die Einführung der Wertgrenze schafft gleichzeitig Rechtssicherheit hinsichtlich der Geringfügigkeit der Zuwendungen. Mit der neuen Vorschrift sorgt Brandenburg für eine Anpassung an entsprechende bundesrechtliche Regelungen und berücksichtigt aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen. Sie ersetzt eine Vorschrift aus dem Jahr 1996.