Staatskanzlei

Land Brandenburg stärkt seine Kommunen

veröffentlicht am 11.09.2012

Brandenburgs Kommunen werden ab dem Jahr 2013 mehr Geld erhalten. Ferner werden Investitionen hilfsbedürftiger Kommunen erleichtert. Das sind zwei der Eckpunkte des von Finanzminister Helmuth Markov vorgelegten Gesetzesentwurfs zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes, den das Kabinett heute beschlossen hat. Finanzminister Markov: „Das strategische Ziel dieser Landesregierung, das Land, seine Kommunen und Landkreise zu entwickeln und zu stärken, ist mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz auf solide Beine gestellt. Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt. Der solidarische Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen sowie auf der kommunalen Ebene selbst wird ausgebaut und damit aktive Zukunftsvorsorge betrieben. Die Kommunen werden von der Gesetzesänderung erheblich profitieren.“ Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kommunen ab 2013 mehr Geld für die Schlüsselzuweisungen erhalten werden durch Abschaffung des so genannten Vorwegabzugs. Zukünftig werden außerdem hilfsbedürftige Kommunen durch Ausweitung des Ausgleichsfonds Zuschüsse für bedeutsame Investitionen erhalten können, die bislang selbst dringendste Maßnahmen mangels genehmigungsfähiger Kreditaufnahmen oder stringenter Haushaltssicherungskonzepte nicht realisieren konnten. Um die besonderen Belastungen aus den kommunalen Aufgaben der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung besser abfedern zu können, wird darüber hinaus der Schuldenmanagementfonds um drei Jahre verlängert. Dafür wird der Ausgleichsfonds für die Jahre 2012 – 2015 auf 45 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Hintergrund Abschaffung des Vorwegabzugs: Mit diesem Gesetz soll ein Abbau des 2006 eingeführten sogenannten Vorwegabzugs gemäß § 3 Abs. 2 BbgFAG vorgenommen werden. Das heißt die Kommunen bekommen 2013 20 Millionen Euro, 2014 30 Millionen Euro, 2015 40 Millionen und 2016 50 Millionen Euro mehr Zuweisungen als bisher. Die Verbundmasse wird dann zugunsten der Kommunen um jährlich 50 Millionen Euro gestärkt. Ausweitung des Ausgleichsfonds: Der Verwendungszweck der Ausgleichsfondsmittel wird auf lnvestitionen hilfsbedürftiger Kommunen erweitert. Damit soll vermieden werden, dass selbst dringendste lnvestitionen mangels genehmigungsfähiger Kreditaufnahmen oder stringenter Haushaltssicherungskonzepte unterbleiben müssten. Verlängerung des Schuldenmanagementfonds: Im Rahmen des Ausgleichsfonds nach § 16 BbgFAG sind die erforderlichen Stabilisierungsmaßnahmen bei den Aufgabenträgern der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung noch nicht abgeschlossen. Diese sollen für weitere drei Jahre ermöglicht werden.