Staatskanzlei

Kabinett schafft Voraussetzungen für jüdisch-theologische Studien an staatlichen Hochschulen

veröffentlicht am 30.10.2012

Die Landesregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung jüdisch-theologischer Studien an der Universität Potsdam geschaffen. Das Kabinett verabschiedete heute einen Entwurf zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Dieses wird damit um eine Vorschrift ergänzt, die die konfessionsgebundene Berufung von Professorinnen und Professoren ermöglicht. Wissenschaftsministerin Sabine Kunst sagte: „Ich freue mich sehr, dass wir einen großen Schritt auf dem Weg zu einer akademischen Ausbildung von jüdischen Theologen an einer staatlichen Hochschule getan haben. Das ist der brandenburgischen Landesregierung ein wirkliches Anliegen. Und es ist nicht nur für Brandenburg, sondern für ganz Deutschland von großer Bedeutung.“ Die Universität Potsdam beabsichtigt eine akademische Ausbildung von Rabbinern und Rabbinerinnen sowie von Kantoren und Kantorinnen zu ermöglichen. Dazu sollen Kernfach-Professuren etwa für Biblische Exegese oder für Jüdische Theologie und interreligiöse Beziehungen konfessionsgebunden besetzt werden. Von einer gesetzlichen Regelung für eine theologische Ausbildung an staatlichen Hochschulen war bisher im Brandenburgischen Hochschulgesetz abgesehen worden, weil bislang dafür kein Bedarf ersichtlich war. Für die Studienangebote des Theologischen Seminars Elstal (FH) als nichtstaatlicher Hochschule enthält das Brandenburgische Hochschulgesetz ausreichende Rechtsgrundlagen.