Staatskanzlei

Tack: „Kindergesundheit und Kinderschutz müssen aktiv gelebt und umgesetzt werden“

veröffentlicht am 06.11.2012

Die Stärkung der Kindergesundheit und des Kinderschutzes wird in Brandenburg zu einem immer wichtigeren Handlungsfeld. Einen entsprechenden Bericht nahm das Kabinett heute zustimmend zur Kenntnis genommen. „Der Bericht zeigt deutlich, dass in den vergangenen Jahren viel für die Kindergesundheit und den Kinderschutz getan wurde“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack. Zukünftig komme es zunehmend darauf an, die Angebote noch besser zu verzahnen und flächendeckend bei den Familien und Netzwerken bekannt zu machen. Der Bericht wird dem Landtag zugeleitet. Der Bericht verdeutlicht ferner, dass die Landesregierung bereits heute ein komplexes System vorhält, um gesundheitliche Chancengleichheit zu erreichen. „Dort, wo Kinder und Jugendliche regelmäßig gesundheitlich untersucht werden und sich ein gut vernetzter Kreis von Fachkräften unterschiedlicher Arbeitsgebiete insbesondere um die Belange der Kinder benachteiligter Familien kümmert, haben junge Menschen die besten Chancen, gesund aufzuwachsen“, so Tack. In einer engen Zusammenarbeit von Akteuren des Gesundheitswesens, der Jugendhilfe und der Familienförderung liegen laut Bericht beste Chancen, Kindergesundheit und Kinderschutz langfristig zu stärken. Hierzu bedürfe es derzeit keiner neuen landesgesetzlichen Regelungen. In dem Report werden verschiedene Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt. So kommt er unter anderem zum Ergebnis, dass weitere Vorsorgeuntersuchungen für Schüler in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden sollen (für 7- bis 8-Jährige – U10, für 9- bis 10-Jährige – U11 und für 17- bis 18-Jährige – J2). der Informationsaustausch mit den niedergelassenen Ärzten zum zentralen Einladungs- und Rückmeldewesen optimiert werden soll. Das Brandenburgische Gesundheitsdienstgesetz sieht seit 2008 ein zentrales Einladungs- und Rückmeldewesen vor, in dem niedergelassenen Ärzten die Teilnahme eines Kindes an den Früherkennungsuntersuchungen U6 (10. bis 12. Lebensmonat), U7 (21. bis 24. Lebensmonat) und U8 (Schuleingangsuntersuchung) dem zuständigen Landesamt melden. Dadurch konnte eine schrittweise Verbesserung der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen erreicht werden. Die aktuellen Daten der Schuleingangsuntersuchung von 2011 zeigen beispielsweise im Vergleich zu 2009, dass mehr Familien die U8 in Anspruch genommen haben. Insgesamt haben 93 Prozent der Kinder an der Schuleingangsuntersuchung teilgenommen. Rund 90 Prozent der Einschüler weisen einen ausreichenden Impfstatus aus. Die Ministerin verweist auf die morgen in Potsdam stattfindende Kindergesundheitskonferenz. Diese führt unter dem Motto „Gemeinsam für ein gesundes Aufwachsen“ zwei Brandenburger Veranstaltungen zusammen: das 4. Plenum des Bündnisses Gesund Aufwachsen in Brandenburg (BGA) und den Kindergesundheitsgipfel. Mehr Daten zur Kindergesundheit 2012: www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/kgk_datenmonitor.pdf