Staatskanzlei

Zusatz-Infos auf Ortseingangsschild künftig möglich – Kabinett beschließt entsprechenden Gesetzentwurf

veröffentlicht am 13.11.2012

Gemeinden sollen künftig auf ihren Ortsschildern mit einer zusätzlichen Bezeichnung auf kommunale Besonderheiten aufmerksam machen können. Die Landesregierung beschloss heute einen Gesetzentwurf für die entsprechende Änderung der Kommunalverfassung. Dieser regelt das Verfahren für die Verleihung einer zusätzlichen Bezeichnung zum amtlichen Ortsnamen, mit der auf die Historie, die Eigenart oder die Bedeutung der Gemeinde hingewiesen wird. Ein solches amtliches Verleihungsverfahren schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) als Voraussetzung für die Zusatzinformation auf Ortsschildern vor. Innenminister Dietmar Woidke verwies auf die wiederholt vorgetragenen Wünsche von Brandenburger Kommunen, die 2009 in die StVO aufgenommene Regelung zu nutzen. „Es spricht alles dafür, dass wir hier den Gemeinden die Tür öffnen. Die Ortsschilder sehen so gut wie alle, die kommen und gehen. Der Hinweis auf etwas ganz Besonderes der Gemeinde kann gerade an dieser Stelle Interesse wecken und Identitäten fördern“, sagte der Innenminister. Das mache auch die breite parteiübergreifende Unterstützung im Land für den vorgesehenen Schritt deutlich. Woidke kündigte ein „unbürokratisches und einfaches“ Verfahren an. Es gehe darum, dass Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung gründlich über eine solche Zusatzbezeichnung nachdenken, dann aber keinen großen Verwaltungsanlauf nehmen müssen. So schreibt der Gesetzentwurf vor, dass eine Gemeindevertretung mit einer Mehrheit von drei Vierteln ihrer gesetzlichen Mitgliederanzahl den Zusatz zum Gemeindenamen beschließen muss. Danach ist dieser Beschluss beim Innenministerium lediglich anzuzeigen. Werden von dort nicht innerhalb eines Monats Bedenken angemeldet, gilt die zusätzliche Bezeichnung zum Gemeindenamen als verliehen.